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Klare Rahmenbedingungen

Für optimale Zusammenarbeit

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Tel. +41 61 267 87 00

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag,
Donnerstag, Freitag
08.30 - 11.30 I 13.30 – 16.00 Uhr

Mittwoch
13.30 - 17.00 Uhr

Besondere Öffnungszeiten

Grundlagen für das Vertragsverhältnis

Eine vertrauensvolle und langfristige Zusammenarbeit braucht eine klare Basis. Diese Dokumente halten die wichtigsten Grundsätze fest.

Für den Arbeitgeber und die Vorsorgekommission steht hier eine Auswahl der wichtigsten Grundlagen im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung für einen raschen Zugriff zur Verfügung.

Eine vollständige Sammlung sämtlicher Rechtsgrundlagen finden Sie unter Über uns.

Sie fragen – wir antworten

Mit dem Rechner Berechnungstool Deckungsgrad kann jederzeit selbständig eine aktuelle Simulationsberechnung des Deckungsgrads vorgenommen werden.

Jedes Vorsorgewerk verfügt über eine eigene Vorsorgekommission, die paritätisch zusammengesetzt ist. Die wesentlichen Aufgaben der Vorsorgekommission sind:

  • Wahl des Vorsorgeplans
  • Genehmigung des Anschlussvertrags
  • Festlegung des Zinssatzes
  • Entscheid über die Teuerungsanpassung im Rahmen der vorhandenen Mittel
  • Genehmigung einer Sanierungsvereinbarung

Die Wahl der Mitglieder sowie die Konstituierung der Vorsorgekommission sind im Organisationsreglement geregelt.

Ziel des Kostenreglements ist es, für diejenigen Dienstleistungen der PKBS, welche über den ordentlichen Verwaltungsaufwand hinausgehen, eine möglichst verursachergerechte Kostenverteilung sicherzustellen.

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