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Senkung des technischen Zinssatzes

12.11.2019 | Medienmitteilung

Der Verwaltungsrat der PKBS senkt aufgrund des tiefen Zinsniveaus den technischen Zinssatz per 1. Januar 2020 von 2.50% auf 2.25%. Der damit verbundene Anstieg der Rentenkapitalien ist durch die bisher gute Performance finanziert. Die Höhe des Umwandlungssatzes ist von dieser Senkung nicht betroffen. Weitere Schritte sind in Prüfung.

Unter Berücksichtigung der Vorgabe, den empfohlenen technischen Zinssatz in einem Zeitraum von längstens 7 Jahren zu erreichen, hat der Verwaltungsrat beschlossen, den technischen Zinssatz auf den 1. Januar 2020 von 2.50 Prozent auf 2.25 Prozent zu senken.

Letztmals hatte die Pensionskasse Basel-Stadt mit Wirkung auf den 1. Januar 2019 den technischen Zinssatz von 3.0 auf 2.5 Prozent gesenkt, die versicherungstechnischen Grundlagen von VZ 2010 (Periodentafel) auf VZ 2015 (Periodentafel) aktualisiert und den Umwandlungssatz im Alter 65 von 5.80 auf 5.44 Prozent mit einer dreijährigen Übergangsregelung gesenkt. Die Senkung per 1. Januar 2020 um die nächsten 0.25 Prozentpunkte führt zu einem entsprechenden Anstieg der Rentenkapitalien, welcher durch die bisher gute Performance finanziert ist.

Die PKBS kann als öffentlich-rechtliche Sammeleinrichtung auf eine hohe Perennität der angeschlossenen Vorsorgewerke zählen; das bedeutet, dass die PKBS immer über aktive Versicherte beziehungsweise über Neuzugänge von aktiven Versicherten und damit über Risikoträger verfügt. Zudem bestehen mit der Staatsgarantie und den laufenden Stabilisierungsbeiträgen für den Bereich Teilkapitalisierung, der 85 Prozent der Verbindlichkeiten ausmacht, zusätzliche Sicherheiten.

Die laufenden Rentenleistungen, die geltende Umwandlungssatzregelung sowie die bis am 31. Dezember 2021 wirksame Übergangslösung sind von diesen Anpassungen nicht betroffen.

Über nächste Schritte wird im zweiten Semester 2020 informiert.

Auskünfte erteilt Susanne Jeger, Vorsitzende der Geschäftsleitung PKBS (Tel: 061 267 86 95; E-Mail: susanne.jegerpkbs.ch).