Wichtige Informationen für Rentenbeziehende
Sobald Sie eine Rente der PKBS beziehen, sind wir auf Ihre Kooperation angewiesen, damit wir Ihre Rente pünktlich auszahlen können.
Rententermine
Wir zahlen die Renten jeweils Ende des Monats wie folgt aus:
24.01.2025 | 25.04.2025 | 25.07.2025 | 24.10.2025 |
25.02.2025 | 23.05.2025 | 25.08.2025 | 25.11.2025 |
25.03.2025 | 25.06.2025 | 25.09.2025 | 23.12.2025 |
Informations- und Meldepflicht für Rentenbeziehende
Sie oder Ihre Hinterbliebenen sind verpflichtet, uns wahrheitsgetreue und vollständige Auskünfte zu erteilen. Damit wir die Leistungen, die Ihnen zustehen, korrekt berechnen können, benötigen wir von Ihnen die entsprechenden Belege.
Bitte melden Sie uns umgehend jede Veränderung der Verhältnisse, die Einfluss auf die Höhe oder die Art der Leistung haben können. Sie schützen sich damit vor verspäteten Auszahlungen oder Rückforderungen.
Insbesondere geht es um folgende Veränderungen:
- Adress- und Kontoänderung
- Todesfall
- Änderung des Zivilstands (Verheiratung, Scheidung, Registrierung einer Partnerschaft, gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, Änderungen der Lebenspartnerschaft)
- Unterbrechung oder Beendigung der Ausbildung von Kindern, für die nach dem 18. Altersjahr noch Leistungen ausgerichtet werden
- Änderung der Erwerbslage, der Arbeitsfähigkeit und des Gesundheitszustands, falls IV-Renten zugesprochen wurden
Unrechtmässig bezogene Leistungen müssen zurückerstattet werden.
Umzug ins Ausland
Haben Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt, müssen wir Ihnen je nach Wohnsitzland und Nationalität eine Quellensteuer direkt von Ihrer Rente abziehen. Den Betrag leiten wir direkt an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt weiter.
Um zu überprüfen, ob Sie quellensteuerpflichtig sind, müssen Sie uns bei einem Wegzug ins Ausland zwingend eine Kopie der Abmeldebescheinigung der Wohngemeinde zustellen. Die Bedingungen zur Quellensteuerpflicht entnehmen Sie bitte den Ausführungen der Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt.
Überweisung ins Ausland
Ihre Rente überweisen wir Ihnen auch auf ein ausländisches Bankkonto. Falls Sie dies wünschen, teilen Sie uns zusätzlich zur IBAN-Nummer den Namen der Bank und den BIC/SWIFT-Code mit.
Sie fragen – wir antworten
Wann erhalte ich einen Rentenausweis?
Jeweils zu Jahresbeginn erhalten Sie einen Nachweis über die im Vorjahr bezogenen Rentenleistungen. Diesen Rentenausweis benötigen Sie zum Ausfüllen der Steuererklärung.
Beim Tod eines Rentenbeziehenden bitten wir Sie, sich mit der Geschäftsstelle in Verbindung zu setzen, damit wir Ihnen den Rentenausweis zustellen können.
Werden von meiner Rente AHV-Beiträge abgezogen?
Falls Sie die AHV-Altersgrenze noch nicht erreicht haben, sind Sie bei der AHV weiterhin beitragspflichtig. Die PKBS zieht jedoch keine AHV-Beiträge von der Rente ab. Wir bitten Sie deshalb, Auskünfte zur AHV direkt bei Ihrer Ausgleichskasse einzuholen.
Warum wird mir von der Rente eine Prämie für die Unfallversicherung abgezogen?
Je nach Arbeitgeber besteht die Möglichkeit, auch nach der Pensionierung die Unfallversicherung bei der Unfallversicherungskasse des Basler Staatspersonals (UVK ) weiterzuführen. Die Prämie wird Ihnen direkt von der Rente der PKBS abgezogen und an die UVK-Versicherung weitergeleitet.
Bei Fragen zu den Leistungen der UVK wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Geschäftsstelle: Unfallversicherungskasse des Basler Staatspersonals, Peter-Merian-Weg 4, 4052 Basel, Telefon: 061 268 43 00, E-Mail: info@uvk.ch.
Warum erhalte ich keine monatliche Abrechnung der Pensionskasse?
Bei unveränderten Rentenleistungen verschickt die PKBS keine monatliche Abrechnung. Sollte sich an der Höhe Ihrer Rentenleistungen etwas ändern, so stellen wir Ihnen rechtzeitig eine neue Rentenübersicht zu.