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Unispital

Rechtzeitig vorsorgen


Sichern Sie Ihre Angehörigen ab

Eine Tramführerin in Uniform vor dem grünen BVB Tram in Basel
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Gärtnerin der Stadtgärtnerei Basel bei der Arbeit
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Zwei Frauen sprechen in Gebärdensprache
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Feuerwehrmitarbeitende spritzen Wasser bei einer Löschübung
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Sichern Sie Ihre Angehörigen ab

Tel. +41 61 468 16 00

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag,
Donnerstag, Freitag
08:30 – 11:30 Uhr und
13:30 – 16:00 Uhr

Mittwoch
13:30 – 17:00 Uhr

Besondere Öffnungszeiten

Unsere Leistungen an Hinterlassene

Im Todesfall richtet die PKBS den Angehörigen der versicherten Person Leistungen aus. Für gewisse Leistungen ist es zentral, dass Sie bereits zu Lebzeiten die notwendigen Vorkehrungen treffen. Zudem können Sie beeinflussen, wie das Todesfallkapital bei Ihrem Ableben zugeteilt wird.

Unterstützung für Angehörige frühzeitig festlegen

Der Verlust eines nahen Angehörigen löst nicht nur Trauer aus, sondern kann auch zu finanziellen Engpässen führen. Die PKBS hilft, diese Situation zu entschärfen. Stirbt eine versicherte oder rentenbeziehende Person, richtet die PKBS Todesfallleistungen in Form von Renten oder Kapital aus. Dabei müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Bei verheirateten Versicherten und minderjährigen Kindern sind die Ansprüche klar. In den anderen Fällen ist es notwendig, die Hinterbliebenen rechtzeitig bei der PKBS anzumelden.

Die Leistungen der PKBS

Ehegattenrente

Beim Tod einer versicherten oder rentenbeziehenden Person haben Ehegatten und eingetragene Partner Anspruch auf eine Rente oder eine Kapitalabfindung.

Voraussetzungen und Höhe

Waisenrente

Die Kinder einer verstorbenen versicherten oder rentenbeziehenden Person haben Anspruch auf Hinterlassenenleistungen.

Voraussetzungen und Höhe

Lebenspartnerrente

Überlebende Konkubinatspartnerinnen und Konkubinatspartner haben unter Umständen Anspruch auf Leistungen der PKBS.

Voraussetzungen und Höhe

Todesfallkapital

Stirbt eine versicherte oder eine rentenbeziehende Person, kann ein Todesfallkapital ausgerichtet werden.

Voraussetzungen und Höhe

Sichern Sie Ihre Angehörigen ab

Damit Ihre Angehörigen im Todesfall abgesichert sind, empfiehlt Ihnen die PKBS, die nötigen Vorkehrungen rechtzeitig zu treffen und die entsprechenden Anmeldungen vorzunehmen.

Zwei Personen halten Hände an einem Tisch sitzend

Anmeldung Lebenspartnerschaft

In einer Lebenspartnerschaft (Konkubinat) können Sie Ihre Partnerin oder Ihren Partner bei uns anmelden, damit im Todesfall Leistungen ausgerichtet werden.

anmelden
Frau unterschreibt eine Begüstigungsordnung

Änderung der Begünstigungsordnung

Welche Personen wollen Sie bei Ihrem Tod begünstigen? Sie können dies mit folgendem Formular festlegen.

ändern

So melden Sie uns einen Todesfall

Melden Sie uns umgehend den Todesfall mit dem Formular Angaben zum Bezug von Hinterlassenen-Leistungen.

Dadurch werden die nicht mehr benötigten Rentenleistungen gestoppt. Gleichzeitg leitet die PKBS die nötigen Schritte für die Auszahlung von Hinterlassenenleistungen in die Wege. 

Anschliessend informieren wir Sie über das weitere Vorgehen.

Sie fragen – wir antworten

Im Fall fehlender anspruchsberechtigter Rentenempfänger wird mit dem Todesfallkapital wie folgt verfahren: Stirbt die Person vor ihrer Pensionierung, wird das Todesfallkapital an die Eltern oder Geschwister ausbezahlt. Stirbt die Person nach ihrer Pensionierung, steht den vorgenannten Familiengruppen kein Anspruch mehr zu, und das Kapital verbleibt in der Kasse. Auch wenn kein Empfänger vorhanden ist, verbleibt das Kapital in der Kasse.

Nein, Verheiratete müssen keine spezielle Anmeldung vornehmen.

Die Rentenzahlungen werden bis und mit dem Monat des Ablebens vollständig ausgerichtet. Ab dem Monat nach dem Ableben werden Ehegatten-, Lebenspartner- resp. Waisenrenten als Hinterlassenenleistungen ausgerichtet.

Nein, Ihre Altersrente erfährt in diesem Fall keine Anpassung.

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