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Rechtzeitig vorsorgen

Sichern Sie Ihre Angehörigen ab

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Tel. +41 61 468 16 00

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag,
Donnerstag, Freitag
08.30 - 11.30 | 13.30 - 16.00 Uhr

Mittwoch
13.30 - 17.00 Uhr

Besondere Öffnungszeiten

Unsere Leistungen an Hinterlassene

Im Todesfall richtet die PKBS den Angehörigen der versicherten Person Leistungen aus. Für gewisse Leistungen ist es zentral, dass Sie bereits zu Lebzeiten die notwendigen Vorkehrungen treffen. Zudem können Sie beeinflussen, wie das Todesfallkapital bei Ihrem Ableben zugeteilt wird.

Unterstützung für Angehörige frühzeitig festlegen

Der Verlust eines nahen Angehörigen löst nicht nur Trauer aus, sondern kann auch zu finanziellen Engpässen führen. Die PKBS hilft, diese Situation zu entschärfen. Stirbt eine versicherte oder rentenbeziehende Person, richtet die PKBS Todesfallleistungen in Form von Renten oder Kapital aus. Dabei müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Bei verheirateten Versicherten und minderjährigen Kindern sind die Ansprüche klar. In den anderen Fällen ist es notwendig, die Hinterbliebenen rechtzeitig bei der PKBS anzumelden.

Die Leistungen der PKBS
Ehegattenrente

Beim Tod einer versicherten oder rentenbeziehenden Person haben Ehegatten und eingetragene Partner Anspruch auf eine Rente oder eine Kapitalabfindung.

Voraussetzungen und Höhe
Waisenrente

Die Kinder einer verstorbenen versicherten oder rentenbeziehenden Person haben Anspruch auf Hinterlassenenleistungen.

Voraussetzungen und Höhe
Lebenspartnerrente

Überlebende Konkubinatspartnerinnen und Konkubinatspartner haben unter Umständen Anspruch auf Leistungen der PKBS.

Voraussetzungen und Höhe
Todesfallkapital

Stirbt eine versicherte oder eine rentenbeziehende Person, kann ein Todesfallkapital ausgerichtet werden.

Voraussetzungen und Höhe
Sichern Sie Ihre Angehörigen ab

Damit Ihre Angehörigen im Todesfall abgesichert sind, empfiehlt Ihnen die PKBS, die nötigen Vorkehrungen rechtzeitig zu treffen und die entsprechenden Anmeldungen vorzunehmen.

Anmeldung Lebenspartnerschaft

Leben Sie in einer Lebenspartnerschaft (Konkubinat), können Sie Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner bei uns anmelden. Nur so erhält diese Person bei Ihrem Tod allfällige Leistungen.

anmelden
Änderung der Begünstigungsordnung

Welche Personen wollen Sie bei Ihrem Tod begünstigen? Sie können dies mit folgendem Formular festlegen.

ändern
So melden Sie uns einen Todesfall

Melden Sie uns umgehend den Todesfall mit dem Formular Angaben zum Bezug von Hinterlassenen-Leistungen.

Dadurch werden die nicht mehr benötigten Rentenleistungen gestoppt. Gleichzeitg leitet die PKBS die nötigen Schritte für die Auszahlung von Hinterlassenenleistungen in die Wege. 

Anschliessend informieren wir Sie über das weitere Vorgehen.

Sie fragen – wir antworten

Im Fall fehlender anspruchsberechtigter Rentenempfänger wird mit dem Todesfallkapital wie folgt verfahren: Stirbt die Person vor ihrer Pensionierung, wird das Todesfallkapital an die Eltern oder Geschwister ausbezahlt. Stirbt die Person nach ihrer Pensionierung, steht den vorgenannten Familiengruppen kein Anspruch mehr zu, und das Kapital verbleibt in der Kasse. Auch wenn kein Empfänger vorhanden ist, verbleibt das Kapital in der Kasse.

Nein, Verheiratete müssen keine spezielle Anmeldung vornehmen.

Die Rentenzahlungen werden bis und mit dem Monat des Ablebens vollständig ausgerichtet. Ab dem Monat nach dem Ableben werden Ehegatten-, Lebenspartner- resp. Waisenrenten als Hinterlassenenleistungen ausgerichtet.

Nein, Ihre Altersrente erfährt in diesem Fall keine Anpassung.

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