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Ihre Meldungen sind wichtig

Aktuelle Daten sind unerlässlich

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Tel. +41 61 468 16 00

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag,
Donnerstag, Freitag
08.30 - 11.30 | 13.30 - 16.00 Uhr

Mittwoch
13.30 - 17.00 Uhr

Besondere Öffnungszeiten

Meldepflichten

Der angeschlossene Arbeitgeber meldet der PKBS alle für die Vorsorge relevanten Gegebenheiten. Zudem informiert er sein bei der PKBS versichertes Personal über die Grundzüge des Anschlusses.

Effizient und pünktlich melden

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, der PKBS alle Änderungen des Anstellungsverhältnisses, die Einfluss auf die berufliche Vorsorge haben, zeitnah zu melden. Dafür stehen Ihnen zwei Verfahren mit unterschiedlichen Fristen zur Verfügung:

  • Elektronische Schnittstelle
    Bis zum monatlichen Mutationsschluss müssen sämtliche Mutationen erfasst worden sein, damit diese rechtzeitig an die PKBS übermittelt werden.
  • Meldungen mit Formular
    Spätestens zehn Tage nach einem Ereignis müssen der PKBS sämtliche Mutationen zugestellt werden.
    Mit dem Meldeformular für Arbeitgeber werden die Ereignisse Eintritt, Änderung der Personendaten sowie Anpassungen des Lohn- und Beschäftigungsgrads mitgeteilt.

Für Meldungen zu unbezahltem Urlaub oder Austritt gelten ungeachtet der Meldeverfahren abweichende Fristen und besondere Vorgehensweisen.

Unbezahlter Urlaub
  • Bitte geben Sie der versicherten Person das Formular Unbezahlter Urlaub ab und melden Sie uns diesen vor dem Antritt.
  • Die Wahl einer entsprechenden Versicherung hat ebenfalls vor Antritt des unbezahlten Urlaubs zu erfolgen.
  • Die versicherte Person muss beim Unfallversicherer des Arbeitgebers für den Zeitraum des unbezahlten Urlaubs eine Abredeversicherung abschliessen, die den Versicherungsschutz infolge eines Nichtberufsunfalls aufrechterhält. Andernfalls besteht kein Leistungsanspruch.

Bei Verletzung der Mitwirkungspflicht seitens Ihrer Mitarbeitenden sind Sie verpflichtet, die PKBS bei der Einholung der erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zu unterstützen. So kann unter anderem innert erforderlicher Frist sichergestellt werden, dass beispielsweise bei Eintritt die Aufnahmebedingungen zur Versicherung erfüllt sind.

Austritt

Bitte melden Sie uns den Austritt im Austrittsmonat, über die elektronische Lohnschnittstelle spätestens bis zum Mutationsschluss, und ungeachtet der Meldeverfahren in jedem Fall mit der Austrittsmeldung.

Melden Sie uns dabei zwingend auch den Austrittsgrund und zwar wie folgt:

  • Bei Austritt infolge Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
    Die versicherte Person hat das Austrittsformular auszufüllen. Geben Sie dieses bitte im Abschlussgespräch bereits ab.
  • Bei Austritt infolge Pensionierung:
    Bitte melden Sie uns eine Pensionierung mindestens 2 Monate vor dem Pensionierungstermin. Das Pensionierungsformular kann der versicherten Person abgegeben werden. Zu beachten ist, dass die Voranmeldung zum Bezug einer Kapitalleistung 3 Monate vor der Pensionierung bei der PKBS eingetroffen sein muss.
  • Bei Austritt infolge Arbeitsunfähigkeit / Invalidität:
    Ein Austritt infolge Arbeitsunfähigkeit ist uns rechtzeitig anzuzeigen. Bitte geben Sie der versicherten Person das Formular Meldung zum Bezug von Invalidenleistungen der Pensionskasse ab.
  • Bei Austritt infolge Todesfall:
    Ein Austritt infolge Todesfall ist immer auf Ende Monat zu melden, da die Beitragspflicht am Ende des Todesmonats endet. Den Hinterbliebenen kann das Formular Angaben zum Bezug von Hinterlassenen-Leistungen zugestellt werden.
Meldung durch die Vorsorgekommission

Die Vorsorgekommission meldet der PKBS nach einer Neuwahl oder im Falle von Ersatz- und Erneuerungswahl sowie bei Funktionswechseln (zum Beispiel von Mitglied zu Präsidium) umgehend ihre aktualisierte Zusammensetzung.

Das Ergebnis einer Neuwahl wird der PKBS mit dem Wahlprotokoll Vorsorgekommission gemeldet.

Eine Ersatz- und Erneuerungswahl oder ein Funktionswechsel werden der PKBS mit dem Mutationsformular Vorsorgekommission gemeldet.

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