Meldepflichten
Der angeschlossene Arbeitgeber meldet der PKBS alle für die Vorsorge relevanten Gegebenheiten. Zudem informiert er sein bei der PKBS versichertes Personal über die Grundzüge des Anschlusses.
Effizient und pünktlich melden
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, der PKBS alle Änderungen des Anstellungsverhältnisses, die Einfluss auf die berufliche Vorsorge haben, zeitnah zu melden. Dafür stehen Ihnen zwei Verfahren mit unterschiedlichen Fristen zur Verfügung:
- Elektronische Schnittstelle
Bis zum monatlichen Mutationsschluss müssen sämtliche Mutationen erfasst worden sein, damit diese rechtzeitig an die PKBS übermittelt werden. - Meldungen mit Formular
Spätestens zehn Tage nach einem Ereignis müssen der PKBS sämtliche Mutationen zugestellt werden.
Mit dem Meldeformular für Arbeitgeber werden die Ereignisse Eintritt, Änderung der Personendaten sowie Anpassungen des Lohn- und Beschäftigungsgrads mitgeteilt.
Für Meldungen zu unbezahltem Urlaub oder Austritt gelten ungeachtet der Meldeverfahren abweichende Fristen und besondere Vorgehensweisen.
Bei Verletzung der Mitwirkungspflicht seitens Ihrer Mitarbeitenden sind Sie verpflichtet, die PKBS bei der Einholung der erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zu unterstützen. So kann unter anderem innert erforderlicher Frist sichergestellt werden, dass beispielsweise bei Eintritt die Aufnahmebedingungen zur Versicherung erfüllt sind.