H - Homepage
M - Menu
T - Top
B - Bottom
BVB Werkstatt mit Tram

Ihre Meldungen sind wichtig


Aktuelle Daten sind unerlässlich

Gerichtssaal mit leeren Stühlen in Basel
Ihre Meldungen sind wichtig

Aktuelle Daten sind unerlässlich

Blutspendebus_LB
Ihre Meldungen sind wichtig

Aktuelle Daten sind unerlässlich

Wärmespeicher Dolder der IWB in Basel von oben
Ihre Meldungen sind wichtig

Aktuelle Daten sind unerlässlich

Eingang Unispital Basel
Ihre Meldungen sind wichtig

Aktuelle Daten sind unerlässlich

Grünfläche vor der Musikadamie in Basel
Ihre Meldungen sind wichtig

Aktuelle Daten sind unerlässlich

Lesesaal mit Studierenden der Unibibliothek Basel
Ihre Meldungen sind wichtig

Aktuelle Daten sind unerlässlich

Tel. +41 61 468 16 00

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag,
Donnerstag, Freitag
08:30 – 11:30 Uhr und
13:30 – 16:00 Uhr

Mittwoch
13:30 – 17:00 Uhr

Besondere Öffnungszeiten

Meldepflichten

Der angeschlossene Arbeitgeber meldet der PKBS alle für die Vorsorge relevanten Gegebenheiten. Zudem informiert er sein bei der PKBS versichertes Personal über die Grundzüge des Anschlusses.

Effizient und pünktlich melden

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, der PKBS alle Änderungen des Anstellungsverhältnisses, die Einfluss auf die berufliche Vorsorge haben, zeitnah zu melden. Dafür stehen folgende Verfahren zur Verfügung:

  • Elektronische Schnittstelle
    Sämtliche Mutationen, die mit einer elektronischen Schnittstelle übermittelt werden, müssen bis zum monatlichen Mutationsschluss erfasst worden sein. Nur so erfolgt eine rechtzeitige Übermittlung an die PKBS.
  • Meldungen über myPKBS
    Spätestens zehn Tage nach dem Ereignis sind der PKBS sämtliche Angaben zu Eintritt, Anpassungen des Lohn- und Beschäftigungsgrads, Austritt sowie Änderung der Personendaten über das Online-Portal myPKBS für Arbeitgeber zu melden.
  • Meldungen mit Formular
    Mit der Austrittsmeldung werden Austritte ins Vorjahr gemeldet. Die Schnittstellenkunden teilen damit zudem den Grund für den Austritt mit.

Für Meldungen zu unbezahltem Urlaub oder Austritt gelten ungeachtet der Meldeverfahren abweichende Fristen und besondere Vorgehensweisen.

 

Unbezahlter Urlaub

  • Bitte geben Sie der versicherten Person das Formular Unbezahlter Urlaub ab und melden Sie uns diesen vor dem Antritt.
  • Die Wahl einer entsprechenden Versicherung hat ebenfalls vor Antritt des unbezahlten Urlaubs zu erfolgen.
  • Die versicherte Person muss beim Unfallversicherer des Arbeitgebers für den Zeitraum des unbezahlten Urlaubs eine Abredeversicherung abschliessen, die den Versicherungsschutz infolge eines Nichtberufsunfalls aufrechterhält. Andernfalls besteht kein Leistungsanspruch.
Vater mit Kleinkind

Bei Verletzung der Mitwirkungspflicht seitens Ihrer Mitarbeitenden sind Sie verpflichtet, die PKBS bei der Einholung der erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zu unterstützen. So kann unter anderem innert erforderlicher Frist sichergestellt werden, dass beispielsweise bei Eintritt die Aufnahmebedingungen zur Versicherung erfüllt sind.

Person vor Computer mit Icon Austritt

Austritt

Bitte melden Sie uns den Austritt im Austrittsmonat über die elektronische Lohnschnittstelle oder über unser Online-Portal myPKBS spätestens bis zum Mutationsschluss.

Ungeachtet der Meldeverfahren benötigen wir zudem eine Meldung zum Austrittsgrund über myPKBS oder mit dem Formular Austrittsmeldung. Dieses ist zwingend zu verwenden, wenn der Austritt rückwirkend ins Vorjahr gemeldet wird.

Zudem sind folgende Fristen zu beachten:

  • Bei Austritt infolge Pensionierung:
    Bitte melden Sie uns eine Pensionierung mindestens 2 Monate vor dem Pensionierungstermin. Das Pensionierungsformular kann der versicherten Person abgegeben werden. Ein Ausfüllen des Pensionierungsformulars entfällt, wenn die versicherte Person die Pensionierung im Online-Portal myPKBS selber anmeldet.
  • Bei Austritt infolge Arbeitsunfähigkeit / Invalidität:
    Ein Austritt infolge Arbeitsunfähigkeit ist uns rechtzeitig anzuzeigen. Die versicherte Person hat das Formular Meldung zum Bezug von Invalidenleistungen auszufüllen, das sie von uns erhält.
  • Bei Austritt infolge Todesfall:
    Ein Austritt infolge Todesfalls ist immer auf Ende Monat zu melden, da die Beitragspflicht am Ende des Todesmonats endet. Wir nehmen daraufhin direkt mit den Hinterbliebenen Kontakt auf.
  • Bei Austritt infolge Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
    Die versicherte Person hat das Austrittsformular auszufüllen, das sie von uns erhält.

Meldung durch die Vorsorgekommission

Die Vorsorgekommission meldet der PKBS nach einer Neuwahl oder im Falle von Ersatz- und Erneuerungswahl sowie bei Funktionswechseln (zum Beispiel von Mitglied zu Präsidium) umgehend ihre aktualisierte Zusammensetzung.

Das Ergebnis einer Neuwahl wird der PKBS mit dem Wahlprotokoll Vorsorgekommission gemeldet.

Eine Ersatz- und Erneuerungswahl oder ein Funktionswechsel werden der PKBS mit dem Mutationsformular Vorsorgekommission gemeldet.

Hände auf Computer tippend Meldung durch die Vorsorgekommission

Downloads – Dokumente für Abgabe durch den Arbeitgeber

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Wir unterstützen Sie