Meldepflichten
Der angeschlossene Arbeitgeber meldet der PKBS alle für die Vorsorge relevanten Gegebenheiten. Zudem informiert er sein bei der PKBS versichertes Personal über die Grundzüge des Anschlusses.
Effizient und pünktlich melden
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, der PKBS alle Änderungen des Anstellungsverhältnisses, die Einfluss auf die berufliche Vorsorge haben, zeitnah zu melden. Dafür stehen folgende Verfahren zur Verfügung:
- Elektronische Schnittstelle
Sämtliche Mutationen, die mit einer elektronischen Schnittstelle übermittelt werden, müssen bis zum monatlichen Mutationsschluss erfasst worden sein. Nur so erfolgt eine rechtzeitige Übermittlung an die PKBS. - Meldungen über myPKBS
Spätestens zehn Tage nach dem Ereignis sind der PKBS sämtliche Angaben zu Eintritt, Anpassungen des Lohn- und Beschäftigungsgrads, Austritt sowie Änderung der Personendaten über das Online-Portal myPKBS für Arbeitgeber zu melden. - Meldungen mit Formular
Mit der Austrittsmeldung werden Austritte ins Vorjahr gemeldet. Die Schnittstellenkunden teilen damit zudem den Grund für den Austritt mit.
Für Meldungen zu unbezahltem Urlaub oder Austritt gelten ungeachtet der Meldeverfahren abweichende Fristen und besondere Vorgehensweisen.
Bei Verletzung der Mitwirkungspflicht seitens Ihrer Mitarbeitenden sind Sie verpflichtet, die PKBS bei der Einholung der erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zu unterstützen. So kann unter anderem innert erforderlicher Frist sichergestellt werden, dass beispielsweise bei Eintritt die Aufnahmebedingungen zur Versicherung erfüllt sind.









