Optimieren Sie Ihre Vorsorge
Mit einem Einkauf können Sie Ihre Vorsorge verbessern und dabei erst noch Steuern sparen.
Einkauf in die berufliche Vorsorge
Während der Versicherungszeit und vor Eintritt eines Vorsorgefalls ist es jederzeit möglich, Einkäufe zu tätigen. Diese Einlagen werden dem Sparkapital gutgeschrieben und erhöhen dadurch die Leistungen im Alter. Zudem sind diese Einlagen steuerlich abzugsfähig.
Diese Möglichkeiten haben Sie
Einkauf in die vollen reglementarischen Leistungen
Mit freiwilligen Einkäufen können Sie Vorsorgelücken decken. Diese Lücken entstehen durch:
- Erhöhung des Lohns oder Beschäftigungsgrads
- Arbeitsunterbruch
- Wechsel des Vorsorgeplans
- Scheidung
- Vorbezug für Wohneigentum
Einkauf in die vorzeitige Pensionierung
Sobald Sie sich in die vollen reglementarischen Leistungen eingekauft haben und an einer vorzeitigen Pensionierung interessiert sind, können Sie sich zusätzlich einkaufen.
Mit diesen Einlagen wird ein separates Sparkonto gebildet, das zum Zeitpunkt der vorzeitigen Pensionierung zur Erhöhung des Sparkapitals und zur Erhöhung der Altersrente verwendet werden kann. Ebenfalls möglich ist eine Barauszahlung bei der Pensionierung.
Berechnen Sie, wie sich Ihr Einkauf auf Ihre Rente auswirkt
Für die Berechnung benötigen Sie Ihren Vorsorgeausweis.
Resultate in CHF
Hinweis: Bei den Ergebnissen handelt es sich um Schätzungen.
Wichtig zu wissen
Steuerliche Abzugsfähigkeit | Im Einzelfall muss die steuerliche Abzugsfähigkeit eines Einkaufs abgeklärt werden. Diese Abklärungen liegen in der Verantwortung der versicherten Person. Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen, die zuständige Steuerbehörde zu kontaktieren. |
3-Jahres-Sperrfrist | Einkäufe sind gebundenes Geld. Sie dürfen während 3 Jahren nicht als Kapital bezogen werden. |
Wohneigentum | Haben Sie einen Vorbezug für Wohneigentum getätigt, dürfen Sie vor Erreichen des Rücktrittsalters erst dann freiwillige Einkäufe leisten, nachdem Sie den Vorbezug vollumfänglich zurückgezahlt haben. |
Zuzug aus dem Ausland | Wenn Sie aus dem Ausland zugezogen sind und noch nie einer Vorsorgeeinrichtung in der Schweiz angehört haben, darf Ihre jährliche Einkaufssumme in den ersten 5 Jahren nach Eintritt in die PKBS 20% des versicherten Lohns nicht übersteigen. Nähere Auskünfte entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Zuzüger in die Schweiz. |
Anrechnung von Freizügigkeitsguthaben und Guthaben aus Säule 3a | Wird ein vorhandenes Freizügigkeitsguthaben nicht in die Vorsorgeeinrichtung eingebracht, reduziert sich der Höchstbetrag der Einkaufssumme um den Saldo dieses Freizügigkeitsguthabens. Bei ehemaligen Selbständigerwerbenden werden Guthaben der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) angerechnet. |
Laufende Renten | Bereits laufende Altersleistungen werden mit ihrem Barwert bei der Einkaufssumme angerechnet. |
Sie fragen – wir antworten
Ich habe letztes Jahr einen Einkauf geleistet. Kann ich dieses Jahr wieder eine Zahlung vornehmen?
Damit wir Ihre aktuelle Einkaufsmöglichkeit prüfen können, benötigen wir von Ihnen den ausgefüllten und unterzeichneten Einkaufsfragebogen. Dieser ist ein Jahr gültig.
Ich gehe vorzeitig in Pension und möchte mich noch einkaufen. Bis wann ist ein Einkauf möglich?
Die Einkaufssumme muss vor dem Pensionierungsdatum bei uns verbucht worden sein, damit sie noch für die Erhöhung der Altersrente berücksichtigt werden kann. Melden Sie sich rechtzeitig bei uns – gemeinsam prüfen wir Ihre Möglichkeiten.