Rechtsgrundlagen
Verschiedene gesetzliche und vertragliche Bestimmungen regeln die Rechte und Pflichten von Versicherten und PKBS.
Vorsorge
Vermögensanlagen
Organisation
Öffentlichkeitsprinzip
Die PKBS führt gemäss § 24 des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (Informations- und Datenschutzgesetz, IDG) folgende Verfahrensverzeichnisse, bei welchen Personendaten bearbeitet werden:
Vorsorge
Rechtsgrundlagen
- Gesetz betreffend die Pensionskasse Basel-Stadt (PKG)
- Organisationsreglement der PKBS
- Rahmenreglement der PKBS
Nebst diesen Rechtsgrundlagen beachtet die PKBS im Rahmen ihrer Vorsorge insbesondere:
- Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)
- Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (FZG)
- Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (WEFV)
- sowie die aus diesen Bestimmungen abgeleiteten Verordnungen
Verantwortliche Stelle
PKBS
Zweck der Datenbearbeitung
Die PKBS übernimmt im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages die Vorsorge ihrer Destinatäre. Hierbei werden die Personendaten insbesondere im Zusammenhang mit folgenden Tätigkeiten angelegt und bearbeitet:
- Neueintritte von Versicherten
- Austritte von Versicherten
- Bewirtschaftung der Sparkonti der Versicherten
- Ausrichtung von Leistungen an Rentenbeziehende
- Pflege der Destinatärsbestände (Versicherte und Rentenbeziehende)
Hypotheken
Rechtsgrundlagen
- Anlagereglement der PKBS
- sowie die damit zusammenhängenden Bestimmungen
Verantwortliche Stelle
PKBS
Zweck der Datenbearbeitung
Die PKBS bietet Hypotheken für Liegenschaften in der Schweiz an. Hierbei werden Personendaten insbesondere im Zusammenhang mit folgenden Tätigkeiten angelegt und bearbeitet:
- Prüfung von Hypothekaranträgen
- Prüfung des Einbezugs von eigenen Vorsorgemitteln (WEFV) im Rahmen der Finanzierungsprüfung des Eigenheims
- Pflege der Kundendaten
Immobilien
Rechtsgrundlagen
- Anlagereglement der PKBS
- sowie die damit zusammenhängenden Bestimmungen
Verantwortliche Stelle
PKBS
Zweck der Datenbearbeitung
Im Zusammenhang mit der Immobilienbewirtschaftung werden Personendaten zu Mieterinnen und Mietern angelegt und bearbeitet.
Bundeserlasse und kantonale Erlasse
PKG, BVG, Freizügigkeitsgesetz und relevante Verordnungen
Gesetz betreffend die Pensionskasse Basel-Stadt (PKG)
Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)
- Verordnung über die Beaufsichtigung und die Registrierung der Vorsorgeeinrichtungen (BVV 1)
- Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2)
- Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3)
- Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (WEFV)