Unbezahlter Urlaub
Passen Sie den Versicherungsschutz während Ihres Timeouts an.
Es gibt viele Gründe für einen unbezahlten Urlaub. Aber die Folgen sind stets dieselben: Während einer solchen Auszeit fehlt das regelmässige Einkommen und damit auch die Abzüge für die Versicherungsleistungen der PKBS.
Damit Sie auch während des unbezahlten Urlaubs umfassend abgesichert sind, bietet Ihnen die PKBS die Möglichkeit, Ihre Vorsorge weiterzuführen. Dieses Angebot gilt, wenn der unbezahlte Urlaub länger als ein Monat dauert.
Planen Sie deshalb rechtzeitig und wählen Sie vor Antritt des unbezahlten Urlaubs jene Option für die Weiterversicherung, die für Ihre Lebenssituation am besten passt.
So wird Ihre Versicherung weitergeführt
- Die Anmeldung und die Wahl der Versicherung müssen vor Antritt des unbezahlten Urlaubs mit dem entsprechenden Formular erfolgen.
- Die Voll- oder die Risikoversicherung kann für eine Dauer von längstens 12 Monaten abgeschlossen werden.
- Wird die Voll- oder Risikoversicherung weitergeführt, so ist zwingend eine Abredeversicherung beim bisherigen Unfallversicherer (z.B. SUVA) abzuschliessen.
Sie fragen – wir antworten
Wie bezahle ich meine Beiträge während des unbezahlten Urlaubs?
Die Rechnungsstellung erfolgt durch Ihren Arbeitgeber. Bitte wenden Sie sich dafür direkt an Ihre Personalabteilung.
Was sind die Folgen, wenn ich für die Dauer des unbezahlten Urlaubs keine Versicherung wähle?
Wenn die Wahl der Versicherung ausbleibt oder das Formular nicht rechtzeitig bei der Pensionskasse eingeht, führt dies automatisch zu einem Austritt aus der PKBS. Wenn Sie nach dem Ende des unbezahlten Urlaubs Ihre Berufstätigkeit wieder aufnehmen, wird wie bei einem neuen Eintritt vorgegangen.