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Ihr Vorsorgeplan ist flexibel

Vertragsanpassung Schritt für Schritt erklärt

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Vertragsanpassung Schritt für Schritt erklärt

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Vertragsanpassung Schritt für Schritt erklärt

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Vertragsanpassung Schritt für Schritt erklärt

Ihr Vorsorgeplan ist flexibel

Vertragsanpassung Schritt für Schritt erklärt

Tel. +41 61 267 87 00

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag,
Donnerstag, Freitag
08.30 - 11.30 I 13.30 – 16.00 Uhr

Mittwoch
13.30 - 17.00 Uhr

Besondere Öffnungszeiten

So ändern Sie Ihren Vorsorgeplan

Verändern sich Ihre Rahmenbedingungen, können Sie den Vorsorgeplan anpassen. Für einen solchen Schritt ist ein Antrag der Vorsorgekommission nötig. Die Änderung tritt jeweils per 1. Januar des Folgejahrs in Kraft.

Die PKBS begleitet Sie

Entsteht bei Ihnen der Bedarf aufgrund von geänderten Rahmenbedingungen den aktuellen Vorsorgeplan zu ändern, so nehmen Sie bitte zwecks bedarfsgerechter Unterstützung frühzeitig mit Ihrer Ansprechperson bei der PKBS Kontakt auf.

Die Änderung des Vorsorgeplans führt schliesslich zu einer Vertragsanpassung.

Änderung des Vorsorgeplans – Schritt für Schritt
  1. Der Handlungsbedarf wird evaluiert und unter Berücksichtigung der Vorsorgelösungen der PKBS festgelegt.
  2. Die PKBS erstellt auf dieser Basis Offerten, inklusive einem Antrag, und stellt diese Unterlagen der Vorsorgekommission zu.
  3. Alle Mitglieder der Vorsorgekommission unterzeichnen den Antrag zur gewünschten Offerte. Führt die Anpassung zu einer Erhöhung der Kosten für den Arbeitgeber, so ist auch sein Einverständnis notwendig. Der Antrag wird der PKBS zugestellt.
  4. Die PKBS erstellt basierend auf dem Antrag den neuen Vorsorgeplan und sendet diesen dem Arbeitgeber zu. Dieser stellt den Vorsorgeplan in geeigneter Form allen Angestellten zur Verfügung und organisiert die Information über die Anpassung.
  5. Bei Bedarf unterstützt Sie die PKBS bei der massgeschneiderten Information Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Sie fragen – wir antworten

Die Vertragsanpassung ist unter Einbezug der PKBS im ersten Halbjahr zu lancieren, damit der neue Vorsorgeplan per 1. Januar des Folgejahrs eingeführt werden kann.

Es besteht die Möglichkeit, mehrere Personenkreise zu definieren und jedem Personenkreis einen eigenen Vorsorgeplan zuzuweisen.

Der Vorsorgeplan ist ein integrierender Bestandteil des Anschlussvertrags. Ändert also lediglich der Vorsorgeplan, muss kein neuer Anschlussvertrag abgeschlossen werden. 

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