So ändern Sie Ihren Vorsorgeplan
Verändern sich Ihre Rahmenbedingungen, können Sie den Vorsorgeplan anpassen. Für einen solchen Schritt ist ein Antrag der Vorsorgekommission nötig. Die Änderung tritt jeweils per 1. Januar des Folgejahrs in Kraft.
Die PKBS begleitet Sie
Entsteht bei Ihnen der Bedarf aufgrund von geänderten Rahmenbedingungen den aktuellen Vorsorgeplan zu ändern, so nehmen Sie bitte zwecks bedarfsgerechter Unterstützung frühzeitig mit Ihrer Ansprechperson bei der PKBS Kontakt auf.
Die Änderung des Vorsorgeplans führt schliesslich zu einer Vertragsanpassung.
Sie fragen – wir antworten
Wann muss eine Vertragsanpassung per 1. Januar des Folgejahrs lanciert werden?
Die Vertragsanpassung ist unter Einbezug der PKBS im ersten Halbjahr zu lancieren, damit der neue Vorsorgeplan per 1. Januar des Folgejahrs eingeführt werden kann.
Können auch mehrere Vorsorgepläne gewählt werden?
Es besteht die Möglichkeit, mehrere Personenkreise zu definieren und jedem Personenkreis einen eigenen Vorsorgeplan zuzuweisen.
Muss bei jeder Änderung des Vorsorgeplans ein neuer Anschlussvertrag abgeschlossen werden?
Der Vorsorgeplan ist ein integrierender Bestandteil des Anschlussvertrags. Ändert also lediglich der Vorsorgeplan, muss kein neuer Anschlussvertrag abgeschlossen werden.