Über die PKBS
Jeder angeschlossene Arbeitgeber verfügt über sein eigenes Vorsorgewerk mit einer paritätisch zusammengesetzten Vorsorgekommission und einer eigenen Einnahmen- und Ausgabenrechnung mit individuellem Deckungsgrad.
Durch das Pooling der versicherungstechnischen Risiken Langlebigkeit, Invalidität und Tod sowie der Vermögensanlagen unter allen Vorsorgewerken, gelangt das einzelne Vorsorgewerk in den Genuss der Glättung und gleichmässigen Verteilung der Risiken und von vorteilhaften Risikoprämien.
Die Förderung des Care Managements im Betrieb eines angeschlossenen Vorsorgewerks zählt zu den wichtigen Faktoren, welche ebenfalls einen günstigen Einfluss auf die Risikoprämie hat.
Dank der schlanken Organisation und den effizienten Prozessen verrechnet die PKBS als Nonprofit-Organisation tiefe Risiko- und Verwaltungskosten.
Alle Aufgaben bei der Durchführung der beruflichen Vorsorge Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erledigt die PKBS verantwortungsvoll, kompetent und zu attraktiven Bedingungen. Sie als Arbeitgeber können sich ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
13 Gründe für einen Anschluss an die PKBS
Keine Gewinnabführung an Dritte
Die PKBS ist eine Nonprofit-Organisation. Alle Erträge gehören den Versicherten. Die PKBS zahlt auch keine Provisionen oder andere Vermittlungsentschädigungen, sodass die Kosten und die Verwendung der Mittel äusserst transparent sind.
Gleichbehandlung von Frauen und Männern
Die Höhe der versicherten Leistungen, die Beiträge und der Umwandlungssatz sind für Frauen und Männer gleich.
Keine Gesundheitsvorbehalte
Die PKBS verzichtet grundsätzlich auf Gesundheitsvorbehalte. Bei einem Wechsel zur PKBS werden auch bestehende Vorbehalte nicht übernommen.
Umhüllende Verzinsung des Sparkapitals sichergestellt
Für die Verzinsung des obligatorischen und überobligatorischen Sparkapitals gelten keine unterschiedlichen Zinssätze. Die Vorsorgekommission bestimmt einmal jährlich die Höhe dieses Zinssatzes.
Versicherte beeinflussen ihre Sparbeiträge direkt mittels Sparplan Plus und Sparplan Minus
Die Aktivversicherten können ihre Vorsorge direkt beeinflussen, indem sie einen Sparbeitrag wählen, der um 3% des versicherten Lohns höher oder tiefer liegt. Das Sparkapital und damit die Höhe der Altersrente erhöhen oder reduzieren sich dementsprechend.
Attraktive Umwandlungssatzmodelle
Variante Umhüllendes Modell:
Das Vorsorgewerk kann unter den Umwandlungssatzoptionen 5.60%, 5.40% und 5.20% auswählen. Bei Pensionierung wird das gesamte Sparkapital mit dem zum Zeitpunkt der Pensionierung geltenden Umwandlungssatz in eine Altersrente umgewandelt.
Variante Splitting-Modell:
Das Vorsorgewerk kann unter den Umwandlungssatzoptionen zwischen dem Splitting-Modell «5.80/5.40» einerseits und «5.60/5.20» andererseits wählen. Bei Pensionierung wird das Sparkapital bis zu einem Betrag von CHF 500'000 mit dem höheren, der darüberhinausgehende Teil mit dem tieferen Umwandlungssatz in eine Rente umgewandelt.
Wählt das Vorsorgewerk ein Modell, welches einen höheren Umwandlungssatz als 5.2% vorsieht, so finanziert der Arbeitgeber die Differenz zum gewählten Umwandlungssatz. Damit ermöglicht der Arbeitgeber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorteilhafte Altersleistungen.
Flexible Pensionierung von Alter 58 bis 70 möglich
Der Zeitpunkt der Pensionierung kann flexibel in mehreren Schritten ab Alter 58 bis zur vollständigen Pensionierung bis Alter 70 gewählt werden. Ab Erreichen des Rücktrittsalters 65 werden für gewöhnlich keine Beiträge mehr erhoben.
Abfederung der vorzeitigen Pensionierung mit Überbrückungsrente
Bei vorzeitiger Pensionierung kann zur Überbrückung der AHV-Rente bis zum Erreichen des AHV-Alters eine freiwillig finanzierte und/oder eine versicherte Überbrückungsrente bezogen werden.
Invalidenrentenanspruch bereits ab einem Grad von 25%
Bereits ab einem Grad von 25% besteht Anspruch auf eine Rente. Bei einem Grad zwischen 25% und 70% wird die Invalidenrente gemäss dem Invaliditätsgrad ausgerichtet.
Lebenspartnerschaften sind abgesichert
Stirbt eine versicherte Person, können auch Lebenspartnerinnen und Lebenspartner in den Genuss von Vorsorgeleistungen kommen.
Umfassende Möglichkeit der Begünstigung im Todesfall für das Todesfallkapital
Den versicherten Personen stehen sämtliche gesetzlich zulässige Wahlmöglichkeiten bei der Begünstigung für das Todesfallkapital zur Verfügung. Für Alters- und Invalidenrentner ist ein Todesfallkapital versichert.
Verwaltungskosten gehen zu Lasten des Vorsorgevermögens
Die Finanzierung der Verwaltungskosten erfolgt im Rahmen der Einnahmen- und Ausgabenrechnung zu Lasten des Vorsorgevermögens.
Auch die Beiträge an den Sicherheitsfonds werden nicht zusätzlich erhoben, sondern mit den Überschüssen aus dem Risikopool finanziert.
Unterstützung der Arbeitgeber mit Mitarbeiterorientierungen gemäss individuellem Bedarf möglich
Bei Bedarf können Fachleute der PKBS für Mitarbeiterorientierungen kostenlos beigezogen werden.
Sie fragen – wir antworten
Wie funktioniert die Finanzierung?
Jedes Vorsorgewerk finanziert sich eigenständig. Massgebend ist der gewählte Vorsorgeplan.
Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge und Einmaleinlagen des angeschlossenen Arbeitgebers und der Versicherten sowie durch Vermögenserträge. Die Höhe der Beiträge und Einmaleinlagen ergeben sich aus dem Vorsorgeplan bzw. Anschlussvertrag.
Es gibt keinerlei Quersubventionen zwischen den einzelnen der PKBS angeschlossenen Vorsorgewerken. Jedes Vorsorgewerk trägt seine eigenen Kosten vollumfänglich selbst.
Wie werden die Risikobeiträge berechnet?
Die Höhe des Risikobeitragssatzes wird anhand des Durchschnittsalters der im Vorsorgewerk zu versichernden Personen ermittelt.
Was ist die Einnahmen- und Ausgabenrechnung?
Die Einnahmen- und Ausgabenrechnung gibt Aufschluss über die finanzielle Situation des Vorsorgewerks. Sie wird – nach Abnahme der Jahresrechnung durch den Verwaltungsrat der PKBS – in der Regel zu Beginn des zweiten Quartals dem Arbeitgeber zugestellt.
Jedes Vorsorgewerk…
- partizipiert anteilsmässig am Ergebnis der Vermögensanlagen,
- partizipiert anteilsmässig am Ergebnis des Risikopools und
- trägt anteilsmässig seine Verwaltungskosten.
Im Rentenpool werden das Versicherungsrisiko Langlebigkeit bzw. Alter der rentenbeziehenden Personen sowie die Kosten für die obligatorische Anpassung der laufenden Invaliden- und Hinterlassenenleistungen gemäss BVG an die Teuerung gepoolt.
Im Risikopool werden die Versicherungsrisiken Tod und Invalidität der Aktivversicherten für alle Vorsorgewerke gemeinsam bewirtschaftet.
Wer bestimmt den Zinssatz für die Verzinsung des Sparkapitals?
Jährlich bestimmt die Vorsorgekommission den Zinssatz, mit welchem das Sparkapital verzinst wird. Grundlage dafür bilden die Richtlinien zur Festlegung der Zinssätze.
Wie wird die Kundschaft informiert?
Die PKBS führt jährlich einen Informationsanlass für die Vertreterinnen und Vertreter der angeschlossenen Arbeitgeber sowie die Mitglieder der Vorsorgekommissionen durch. Dabei erläutert sie das vergangene Geschäftsjahr und informiert über aktuelle Themen. Eine Fragerunde und die Möglichkeit, sich anschliessend weiter auszutauschen, runden den Anlass ab.
Im weiteren werden die Kunden mit jährlichen Rundschreiben, der Hauszeitung Aspekte und über www.pkbs.ch informiert.