Gute Gründe für einen Anschluss an die PKBS
Die PKBS ist eine Nonprofit-Organisation. Alle Erträge gehören den Versicherten. Die PKBS zahlt auch keine Provisionen oder andere Vermittlungsentschädigungen, sodass die Kosten und die Verwendung der Mittel äusserst transparent sind.
Die Höhe der versicherten Leistungen, die Beiträge und der Umwandlungssatz sind für Frauen und Männer gleich.
Die PKBS verzichtet grundsätzlich auf Gesundheitsvorbehalte. Bei einem Wechsel zur PKBS werden auch bestehende Vorbehalte nicht übernommen.
Für die Verzinsung des obligatorischen und überobligatorischen Sparkapitals gelten keine unterschiedlichen Zinssätze. Die Vorsorgekommission bestimmt einmal jährlich die Höhe dieses Zinssatzes.
Die Aktivversicherten können ihre Vorsorge direkt beeinflussen, indem sie einen Sparbeitrag wählen, der um 3% des versicherten Lohns höher oder tiefer liegt. Das Sparkapital und damit die Höhe der Altersrente erhöhen oder reduzieren sich dementsprechend.
Variante Umhüllendes Modell:
Das Vorsorgewerk kann unter den Umwandlungssatzoptionen 5.60%, 5.40% und 5.20% auswählen. Bei Pensionierung wird das gesamte Sparkapital mit dem zum Zeitpunkt der Pensionierung geltenden Umwandlungssatz in eine Altersrente umgewandelt.
Variante Splitting-Modell:
Das Vorsorgewerk kann unter den Umwandlungssatzoptionen zwischen dem Splitting-Modell «5.80/5.40» einerseits und «5.60/5.20» andererseits wählen. Bei Pensionierung wird das Sparkapital bis zu einem Betrag von CHF 500'000 mit dem höheren, der darüberhinausgehende Teil mit dem tieferen Umwandlungssatz in eine Rente umgewandelt.
Wählt das Vorsorgewerk ein Modell, welches einen höheren Umwandlungssatz als 5.2% vorsieht, so finanziert der Arbeitgeber die Differenz zum gewählten Umwandlungssatz. Damit ermöglicht der Arbeitgeber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorteilhafte Altersleistungen.
Der Zeitpunkt der Pensionierung kann flexibel in mehreren Schritten ab Alter 58 bis zur vollständigen Pensionierung bis Alter 70 gewählt werden. Ab Erreichen des Rücktrittsalters 65 werden für gewöhnlich keine Beiträge mehr erhoben.
Bei vorzeitiger Pensionierung kann zur Überbrückung der AHV-Rente bis zum Erreichen des AHV-Alters eine freiwillig finanzierte und/oder eine versicherte Überbrückungsrente bezogen werden.
Bereits ab einem Grad von 25% besteht Anspruch auf eine Rente. Bei einem Grad zwischen 25% und 70% wird die Invalidenrente gemäss dem Invaliditätsgrad ausgerichtet.
Stirbt eine versicherte Person, können auch Lebenspartnerinnen und Lebenspartner in den Genuss von Vorsorgeleistungen kommen.
Den versicherten Personen stehen sämtliche gesetzlich zulässige Wahlmöglichkeiten bei der Begünstigung für das Todesfallkapital zur Verfügung. Für Alters- und Invalidenrentner ist ein Todesfallkapital versichert.
Wurden seit 01.01.2016 Einkäufe bei der PKBS getätigt, so beläuft sich das Todesfallkapital der Aktivversicherten mindestens auf den Gesamtbetrag der Einkäufe, sofern keine Kapitalbezüge oder Verrentungen erfolgt sind (Einkäufe mit Rückgewähr).
Die Finanzierung der Verwaltungskosten erfolgt im Rahmen der Einnahmen- und Ausgabenrechnung zu Lasten des Vorsorgevermögens.
Auch die Beiträge an den Sicherheitsfonds werden nicht zusätzlich erhoben, sondern mit den Überschüssen aus dem Risikopool finanziert.
Bei Bedarf können Fachleute der PKBS für Mitarbeiterorientierungen kostenlos beigezogen werden.
Die PKBS bietet sämtlichen Arbeitgebern die Möglichkeit, ihr Meldewesen über die elektronische Lohnschnittstelle oder über das Online-Portal myPKBS abzuwickeln.
Sie fragen – wir antworten
Jedes Vorsorgewerk finanziert sich eigenständig. Massgebend ist der gewählte Vorsorgeplan.
Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge und Einmaleinlagen des angeschlossenen Arbeitgebers und der Versicherten sowie durch Vermögenserträge. Die Höhe der Beiträge und Einmaleinlagen ergeben sich aus dem Vorsorgeplan bzw. Anschlussvertrag.
Es gibt keinerlei Quersubventionen zwischen den einzelnen der PKBS angeschlossenen Vorsorgewerken. Jedes Vorsorgewerk trägt seine eigenen Kosten vollumfänglich selbst.
Die Höhe des Risikobeitragssatzes wird anhand des Durchschnittsalters der im Vorsorgewerk zu versichernden Personen ermittelt.
Die Einnahmen- und Ausgabenrechnung gibt Aufschluss über die finanzielle Situation des Vorsorgewerks. Sie wird – nach Abnahme der Jahresrechnung durch den Verwaltungsrat der PKBS – in der Regel zu Beginn des zweiten Quartals dem Arbeitgeber zugestellt.
Jedes Vorsorgewerk …
- partizipiert anteilsmässig am Ergebnis der Vermögensanlagen,
- partizipiert anteilsmässig am Ergebnis des Risikopools und
- trägt anteilsmässig seine Verwaltungskosten.
Im Rentenpool werden das Versicherungsrisiko Langlebigkeit bzw. Alter der rentenbeziehenden Personen sowie die Kosten für die obligatorische Anpassung der laufenden Invaliden- und Hinterlassenenleistungen gemäss BVG an die Teuerung gepoolt.
Im Risikopool werden die Versicherungsrisiken Tod und Invalidität der Aktivversicherten für alle Vorsorgewerke gemeinsam bewirtschaftet.
Jährlich bestimmt die Vorsorgekommission den Zinssatz, mit welchem das Sparkapital verzinst wird. Grundlage dafür bilden die Richtlinien zur Festlegung der Zinssätze.
Die PKBS führt jährlich einen Informationsanlass für die Vertreterinnen und Vertreter der angeschlossenen Arbeitgeber sowie die Mitglieder der Vorsorgekommissionen durch. Dabei erläutert sie das vergangene Geschäftsjahr und informiert über aktuelle Themen. Eine Fragerunde und die Möglichkeit, sich anschliessend weiter auszutauschen, runden den Anlass ab.
Im weiteren werden die Kunden mit jährlichen Rundschreiben, der Hauszeitung Aspekte und über www.pkbs.ch informiert.











