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Für Arbeitgeber mit Verantwortung

Verlassen Sie sich auf die PKBS

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Verlassen Sie sich auf die PKBS

Tel. +41 61 468 16 00

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag,
Donnerstag, Freitag
08.30 - 11.30 | 13.30 - 16.00 Uhr

Mittwoch
13.30 - 17.00 Uhr

Besondere Öffnungszeiten

Die PKBS ist eine gute Wahl

Entscheiden Sie sich für die PKBS und profitieren Sie von einem attraktiven Produktportfolio, effizienten Verwaltungsabläufen und hochkompetenten Mitarbeitenden.

Der Anschluss bei der PKBS

Nehmen Sie Aufgaben im öffentlichen Interesse wahr oder stehen Sie dem Kanton Basel-Stadt nahe? Dann können Sie Ihr Personal für die Durchführung der beruflichen Vorsorge bei der PKBS anschliessen. 

Über die PKBS

Jeder angeschlossene Arbeitgeber verfügt über sein eigenes Vorsorgewerk mit einer paritätisch zusammengesetzten Vorsorgekommission und einer eigenen Einnahmen- und Ausgabenrechnung mit individuellem Deckungsgrad.

Durch das Pooling der versicherungstechnischen Risiken Langlebigkeit, Invalidität und Tod sowie der Vermögensanlagen unter allen Vorsorgewerken, gelangt das einzelne Vorsorgewerk in den Genuss der Glättung und gleichmässigen Verteilung der Risiken und von vorteilhaften Risikoprämien.

Die Förderung des Care Managements im Betrieb eines angeschlossenen Vorsorgewerks zählt zu den wichtigen Faktoren, welche ebenfalls einen günstigen Einfluss auf die Risikoprämie hat.

Dank der schlanken Organisation und den effizienten Prozessen verrechnet die PKBS als Nonprofit-Organisation tiefe Risiko- und Verwaltungskosten.

Alle Aufgaben bei der Durchführung der beruflichen Vorsorge Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erledigt die PKBS verantwortungsvoll, kompetent und zu attraktiven Bedingungen. Sie als Arbeitgeber können sich ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Vorsorgelösung der PKBS

Die PKBS bietet fünf Vorsorgepläne im Beitragsprimat an. 

Die Bemessung der Altersleistungen erfolgt mittels modellmässigem Leistungsziel in Prozent des versicherten Lohns. Dabei können 65, 60, 55 oder 40% gewählt werden. Die Höhe der Invalidenrente bestimmt sich nach dem gleichen Prozentsatz wie die Altersleistungen.

Das Leistungsziel für die Altersrente basiert auf der Annahme einer Verzinsung von 1.0% Realverzinsung (Differenz zwischen Verzinsung und Lohnentwicklung).

Die Vorsorgepläne im Detail
13 Gründe für einen Anschluss an die PKBS

Die PKBS ist eine Nonprofit-Organisation. Alle Erträge gehören den Versicherten. Die PKBS zahlt auch keine Provisionen oder andere Vermittlungsentschädigungen, sodass die Kosten und die Verwendung der Mittel äusserst transparent sind.

Die Höhe der versicherten Leistungen, die Beiträge und der Umwandlungssatz sind für Frauen und Männer gleich.

Die PKBS verzichtet grundsätzlich auf Gesundheitsvorbehalte. Bei einem Wechsel zur PKBS werden auch bestehende Vorbehalte nicht übernommen.

Für die Verzinsung des obligatorischen und überobligatorischen Sparkapitals gelten keine unterschiedlichen Zinssätze. Die Vorsorgekommission bestimmt einmal jährlich die Höhe dieses Zinssatzes.

Die Aktivversicherten können ihre Vorsorge direkt beeinflussen, indem sie einen Sparbeitrag wählen, der um 3% des versicherten Lohns höher oder tiefer liegt. Das Sparkapital und damit die Höhe der Altersrente erhöhen oder reduzieren sich dementsprechend.

Variante Umhüllendes Modell: 

Das Vorsorgewerk kann unter den Umwandlungssatzoptionen 5.60%, 5.40% und 5.20% auswählen. Bei Pensionierung wird das gesamte Sparkapital mit dem zum Zeitpunkt der Pensionierung geltenden Umwandlungssatz in eine Altersrente umgewandelt.

Variante Splitting-Modell:

Das Vorsorgewerk kann unter den Umwandlungssatzoptionen zwischen dem Splitting-Modell «5.80/5.40» einerseits und «5.60/5.20» andererseits wählen. Bei Pensionierung wird das Sparkapital bis zu einem Betrag von CHF 500'000 mit dem höheren, der darüberhinausgehende Teil mit dem tieferen Umwandlungssatz in eine Rente umgewandelt.

Wählt das Vorsorgewerk ein Modell, welches einen höheren Umwandlungssatz als 5.2% vorsieht, so finanziert der Arbeitgeber die Differenz zum gewählten Umwandlungssatz. Damit ermöglicht der Arbeitgeber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorteilhafte Altersleistungen.

Der Zeitpunkt der Pensionierung kann flexibel in mehreren Schritten ab Alter 58 bis zur vollständigen Pensionierung bis Alter 70 gewählt werden. Ab Erreichen des Rücktrittsalters 65 werden für gewöhnlich keine Beiträge mehr erhoben.

Bei vorzeitiger Pensionierung kann zur Überbrückung der AHV-Rente bis zum Erreichen des AHV-Alters eine freiwillig finanzierte und/oder eine versicherte Überbrückungsrente bezogen werden.

Bereits ab einem Grad von 25% besteht Anspruch auf eine Rente. Bei einem Grad zwischen 25% und 70% wird die Invalidenrente gemäss dem Invaliditätsgrad ausgerichtet.

Stirbt eine versicherte Person, können auch Lebenspartnerinnen und Lebenspartner in den Genuss von Vorsorgeleistungen kommen.

Den versicherten Personen stehen sämtliche gesetzlich zulässige Wahlmöglichkeiten bei der Begünstigung für das Todesfallkapital zur Verfügung. Für Alters- und Invalidenrentner ist ein Todesfallkapital versichert.

Die Finanzierung der Verwaltungskosten erfolgt im Rahmen der Einnahmen- und Ausgabenrechnung zu Lasten des Vorsorgevermögens. 
Auch die Beiträge an den Sicherheitsfonds werden nicht zusätzlich erhoben, sondern mit den Überschüssen aus dem Risikopool finanziert.

Bei Bedarf können Fachleute der PKBS für Mitarbeiterorientierungen kostenlos beigezogen werden.

Muster Anschlussvertrag

Der Anschlussvertrag zwischen dem Arbeitgeber und der PKBS bildet die Basis für das Anschlussverhältnis. Darin werden unter anderem die Dauer des Anschlussverhältnisses, die Wahl des Vorsorgeplans sowie das System der Rententeuerung vereinbart.

Die Vorsorgekommission stimmt dem Anschlussvertrag mittels Einverständniserklärung zu.

Muster Anschlussvertrag
Muster Vorsorgeplan

Der Vorsorgeplan regelt die Modalitäten und Detailbestimmungen zur Vorsorgelösung. Er bildet einen Anhang zum Anschlussvertrag. 

Das Rahmenreglement hält die allgemeinen Bestimmungen zur Abwicklung der beruflichen Vorsorge fest.

Muster Vorsorgeplan (Splitting-Modell)
Sie fragen – wir antworten

Jedes Vorsorgewerk finanziert sich eigenständig. Massgebend ist der gewählte Vorsorgeplan.

Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge und Einmaleinlagen des angeschlossenen Arbeitgebers und der Versicherten sowie durch Vermögenserträge. Die Höhe der Beiträge und Einmaleinlagen ergeben sich aus dem Vorsorgeplan bzw. Anschlussvertrag.

Es gibt keinerlei Quersubventionen zwischen den einzelnen der PKBS angeschlossenen Vorsorgewerken. Jedes Vorsorgewerk trägt seine eigenen Kosten vollumfänglich selbst.

Die Höhe des Risikobeitragssatzes wird anhand des Durchschnittsalters der im Vorsorgewerk zu versichernden Personen ermittelt.

Die Einnahmen- und Ausgabenrechnung gibt Aufschluss über die finanzielle Situation des Vorsorgewerks. Sie wird – nach Abnahme der Jahresrechnung durch den Verwaltungsrat der PKBS – in der Regel zu Beginn des zweiten Quartals dem Arbeitgeber zugestellt.

Jedes Vorsorgewerk…

  • partizipiert anteilsmässig am Ergebnis der Vermögensanlagen,
  • partizipiert anteilsmässig am Ergebnis des Risikopools und
  • trägt anteilsmässig seine Verwaltungskosten.

Im Rentenpool werden das Versicherungsrisiko Langlebigkeit bzw. Alter der rentenbeziehenden Personen sowie die Kosten für die obligatorische Anpassung der laufenden Invaliden- und Hinterlassenenleistungen gemäss BVG an die Teuerung gepoolt.

Im Risikopool werden die Versicherungsrisiken Tod und Invalidität der Aktivversicherten für alle Vorsorgewerke gemeinsam bewirtschaftet.

Jährlich bestimmt die Vorsorgekommission den Zinssatz, mit welchem das Sparkapital verzinst wird. Grundlage dafür bilden die Richtlinien zur Festlegung der Zinssätze.

Die PKBS führt jährlich einen Informationsanlass für die Vertreterinnen und Vertreter der angeschlossenen Arbeitgeber sowie die Mitglieder der Vorsorgekommissionen durch. Dabei erläutert sie das vergangene Geschäftsjahr und informiert über aktuelle Themen. Eine Fragerunde und die Möglichkeit, sich anschliessend weiter auszutauschen, runden den Anlass ab.

Im weiteren werden die Kunden mit jährlichen Rundschreiben, der Hauszeitung Aspekte und über www.pkbs.ch informiert.

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