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Gut versichert bei der PKBS

So sorgen wir für Ihre Zukunft

Gut versichert bei der PKBS

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Gut versichert bei der PKBS

So sorgen wir für Ihre Zukunft

Gut versichert bei der PKBS

So sorgen wir für Ihre Zukunft

Tel. +41 61 468 16 00

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag,
Donnerstag, Freitag
08.30 - 11.30 | 13.30 - 16.00 Uhr

Mittwoch
13.30 - 17.00 Uhr

Besondere Öffnungszeiten

Willkommen bei der PKBS

Arbeiten Sie bei einem Unternehmen, das der PKBS angeschlossen ist, sind Sie bei uns versichert.

Bedingungen für eine Aufnahme

Die PKBS versichert Sie gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität, wenn

  • Ihr voraussichtlicher AHV-Jahreslohn mindestens CHF 22'050 beträgt,
  • Sie das 17. Altersjahr vollendet und das ordentliche Rücktrittsalter 65 noch nicht erreicht haben,
  • Ihre Anstellung unbefristet ist oder länger als 3 Monate dauert und
  • Sie keine volle Rente der schweizerischen Invalidenversicherung beziehen.

Details zu den Aufnahmebedingungen finden Sie im Rahmenreglement​​​​​​​.

Versichert auch im Nebenerwerb

Die PKBS versichert Sie auch dann, wenn Sie einem Nebenerwerb nachgehen und im Haupterwerb entweder bereits bei einer anderen Pensionskasse versichert oder im Haupterwerb selbständig erwerbend sind.

Sollten Sie keine Versicherung wünschen, teilen Sie uns dies bitte unmittelbar nach dem Eintritt in die PKBS mit dem zugestellten Fragebogen mit.

So läuft der Eintritt ab
  1. Ihr Arbeitgeber meldet uns Ihren Eintritt. 
  2. Wir prüfen, ob die Aufnahmebedingungen erfüllt sind, und senden Ihnen innerhalb eines Monats nach Eintritt per Post einen Eintrittsfragebogen. Ebenso erhalten Sie einen Einzahlungsschein, damit Ihre Austrittsleistung der früheren Pensionskasse an die PKBS überwiesen werden kann.
  3. Sie retournieren uns den ausgefüllten Fragebogen.
  4. Sie veranlassen umgehend die Überweisung aller Freizügigkeitsguthaben aus Ihren bisherigen Vorsorgeverhältnissen.
  5. Sobald wir den Fragebogen und die Austrittsleistung erhalten haben, lassen wir Ihnen den Vorsorgeausweis zukommen.

Zur Optimierung Ihrer Vorsorge können Sie beim Eintritt auch Ihren Sparplan anpassen.

Sichern Sie Ihre Angehörigen ab

Damit Ihre Angehörigen im Todesfall abgesichert sind, empfiehlt Ihnen die PKBS, die nötigen Vorkehrungen rechtzeitig zu treffen und die entsprechenden Anmeldungen vorzunehmen.

Anmeldung Lebenspartnerschaft

Leben Sie in einer Lebenspartnerschaft (Konkubinat), können Sie Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner bei uns anmelden. Nur so erhält diese Person bei Ihrem Tod allfällige Leistungen.

anmelden
Änderung der Begünstigungsordnung

Welche Personen wollen Sie bei Ihrem Tod begünstigen? Sie können dies mit folgendem Formular festlegen.

ändern
Sie fragen – wir antworten

Ja. Sie sind verpflichtet, sämtliche Vorsorgeguthaben zur Weiterführung Ihrer Vorsorge bei uns einzubringen.

Mit den Aufnahmedokumenten der PKBS erhalten Sie einen Einzahlungsschein, den Sie Ihrer bisherigen Pensionskasse oder Ihrer Freizügigkeitseinrichtung zwecks Überweisung der Austrittsleistung weiterleiten können.

Den Vorsorgeplan können Sie bei Ihrem Arbeitgeber bei der Personalabteilung oder der Vorsorgekommission beziehen. Aufgrund der individuellen Gestaltung der Vorsorgepläne verzichten wir auf eine Publikation der jeweiligen Vorsorgepläne.

Eine detaillierte Übersicht der Vorsorgepläne finden Sie hier​​​​​​​.

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