Willkommen bei der PKBS
Arbeiten Sie bei einem Unternehmen, das der PKBS angeschlossen ist, sind Sie bei uns versichert.
Versichert auch im Nebenerwerb
Die PKBS versichert Sie auch dann, wenn Sie einem Nebenerwerb nachgehen und im Haupterwerb entweder bereits bei einer anderen Pensionskasse versichert oder im Haupterwerb selbständig erwerbend sind.
Sollten Sie keine Versicherung wünschen, teilen Sie uns dies bitte unmittelbar nach dem Eintritt in die PKBS mit dem zugestellten Fragebogen mit.
Sie fragen – wir antworten
Muss ich die Austrittsleistungen an die PKBS überweisen?
Ja. Sie sind verpflichtet, sämtliche Vorsorgeguthaben zur Weiterführung Ihrer Vorsorge bei uns einzubringen.
Mit den Aufnahmedokumenten der PKBS erhalten Sie einen Einzahlungsschein, den Sie Ihrer bisherigen Pensionskasse oder Ihrer Freizügigkeitseinrichtung zwecks Überweisung der Austrittsleistung weiterleiten können.
Wo finde ich den Vorsorgeplan?
Den Vorsorgeplan können Sie bei Ihrem Arbeitgeber bei der Personalabteilung oder der Vorsorgekommission beziehen. Aufgrund der individuellen Gestaltung der Vorsorgepläne verzichten wir auf eine Publikation der jeweiligen Vorsorgepläne.
Eine detaillierte Übersicht der Vorsorgepläne finden Sie hier.