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Gärtnerin der Stadtgärtnerei Basel bei der Arbeit

Gut versichert bei der PKBS


So sorgen wir für Ihre Zukunft

Feuerwehrmitarbeitende spritzen Wasser bei einer Löschübung
Gut versichert bei der PKBS

So sorgen wir für Ihre Zukunft

Eine Tramführerin in Uniform vor dem grünen BVB Tram in Basel
Gut versichert bei der PKBS

So sorgen wir für Ihre Zukunft

Unispital
Gut versichert bei der PKBS

So sorgen wir für Ihre Zukunft

Zwei Frauen sprechen in Gebärdensprache
Gut versichert bei der PKBS

So sorgen wir für Ihre Zukunft

Tel. +41 61 468 16 00

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag,
Donnerstag, Freitag
08:30 – 11:30 Uhr und
13:30 – 16:00 Uhr

Mittwoch
13:30 – 17:00 Uhr

Besondere Öffnungszeiten

Willkommen bei der PKBS

Arbeiten Sie bei einem Unternehmen, das der PKBS angeschlossen ist, sind Sie bei uns versichert.

Bedingungen für eine Aufnahme

Die PKBS versichert Sie gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität, wenn

  • Ihr voraussichtlicher AHV-Jahreslohn mindestens CHF 22'680 beträgt,
  • Sie das 17. Altersjahr vollendet und das ordentliche Rücktrittsalter 65 noch nicht erreicht haben,
  • Ihre Anstellung unbefristet ist oder länger als 3 Monate dauert und
  • Sie keine volle Rente der schweizerischen Invalidenversicherung beziehen.

Details zu den Aufnahmebedingungen finden Sie im Rahmenreglement.

Eine Hand hällt das Geländer und steigt die Treppe hoch

Versichert auch im Nebenerwerb

Die PKBS versichert Sie auch dann, wenn Sie einem Nebenerwerb nachgehen und im Haupterwerb entweder bereits bei einer anderen Pensionskasse versichert oder im Haupterwerb selbständig erwerbend sind.

Sollten Sie keine Versicherung wünschen, teilen Sie uns dies bitte unmittelbar nach dem Eintritt in die PKBS mit dem zugestellten Fragebogen mit.

Eine Hand zeigt auf ein Icon, das eine Türe öffnet

So läuft der Eintritt ab

  1. Ihr Arbeitgeber meldet uns Ihren Eintritt.
  2. Wir prüfen, ob die Aufnahmebedingungen erfüllt sind, und senden Ihnen innerhalb eines Monats nach Eintritt per Post einen Eintrittsfragebogen. Ebenso erhalten Sie einen Einzahlungsschein, damit Ihre Austrittsleistung der früheren Pensionskasse an die PKBS überwiesen werden kann.
  3. Sie retournieren uns den ausgefüllten Fragebogen.
  4. Sie veranlassen umgehend die Überweisung aller Freizügigkeitsguthaben aus Ihren bisherigen Vorsorgeverhältnissen.
  5. Sobald wir den Fragebogen und die Austrittsleistung erhalten haben, lassen wir Ihnen den Vorsorgeausweis und den Aktivierungscode für myPKBS zukommen.

Zur Optimierung Ihrer Vorsorge können Sie beim Eintritt auch Ihren Sparplan anpassen.

Sichern Sie Ihre Angehörigen ab

Damit Ihre Angehörigen im Todesfall abgesichert sind, empfiehlt Ihnen die PKBS, die nötigen Vorkehrungen rechtzeitig zu treffen und die entsprechenden Anmeldungen vorzunehmen.

Zwei Personen halten Hände an einem Tisch sitzend

Anmeldung Lebenspartnerschaft

In einer Lebenspartnerschaft (Konkubinat) können Sie Ihre Partnerin oder Ihren Partner bei uns anmelden, damit im Todesfall Leistungen ausgerichtet werden.

anmelden
Frau unterschreibt eine Begüstigungsordnung

Änderung der Begünstigungsordnung

Welche Personen wollen Sie bei Ihrem Tod begünstigen? Sie können dies mit folgendem Formular festlegen.

ändern

Sie fragen – wir antworten

Ja. Sie sind verpflichtet, sämtliche Vorsorgeguthaben zur Weiterführung Ihrer Vorsorge bei uns einzubringen.

Mit den Aufnahmedokumenten der PKBS erhalten Sie einen Einzahlungsschein, den Sie Ihrer bisherigen Pensionskasse oder Ihrer Freizügigkeitseinrichtung zwecks Überweisung der Austrittsleistung weiterleiten können.

Den Vorsorgeplan können Sie direkt in Ihrem geschützten Bereich von myPKBS einsehen oder bei Ihrem bei Ihrem Arbeitgeber bei der Personalabteilung oder der Vorsorgekommission beziehen. Aufgrund der individuellen Gestaltung der Vorsorgepläne verzichten wir auf eine Publikation der jeweiligen Vorsorgepläne auf dieser Webseite.

Eine detaillierte Übersicht der Vorsorgepläne finden Sie hier​​​​​​​.

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