Aktionärsrechte
Die PKBS nimmt ihre Aktionärsrechte (Stimm- und Wahlrechte) von kotierten Schweizer Aktien seit 2006 aktiv wahr.
Die Entscheidungsgrundsätze der Stimm- und Wahlrechte richten sich nach Prinzipien für nachhaltige Entwicklung und nach Best-Practice-Regeln im Bereich der Corporate Governance. Als generelle Richtlinie gilt, dass die Ausübung der Rechte im Sinne der Destinatäre nach Massgabe des nachhaltigen Interessens der Gesellschaft und der Aktionäre ausgeübt werden.
Die Analysen der Traktanden und Stimmempfehlungen für die Generalversammlungen basieren im Wesentlichen auf folgende Proxy Advisors:
• Ethos
• ISS Governance
Der Verwaltungsrat der PKBS überträgt die Kompetenz zur Ausübung der Stimmrechte im Rahmen des Government Reglements an den Prüfungsausschuss. Die Abteilung Vermögensanlagen ist für die Umsetzung zuständig.
Das Stimmverhalten der PKBS ist unter Abstimmungsverhalten publiziert.