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Ein Einkauf für die Zukunft

So verbessern Sie Ihre Vorsorge

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Ein Einkauf für die Zukunft

So verbessern Sie Ihre Vorsorge

Ein Einkauf für die Zukunft

So verbessern Sie Ihre Vorsorge

Tel. +41 61 267 87 00

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag,
Donnerstag, Freitag
08.30 - 11.30 I 13.30 – 16.00 Uhr

Mittwoch
13.30 - 17.00 Uhr

Besondere Öffnungszeiten

Optimieren Sie Ihre Vorsorge

Mit einem Einkauf können Sie Ihre Vorsorge verbessern und dabei erst noch Steuern sparen.

Einkauf in die berufliche Vorsorge

Während der Versicherungszeit und vor Eintritt eines Vorsorgefalls ist es jederzeit möglich, Einkäufe zu tätigen. Diese Einlagen werden dem Sparkapital gutgeschrieben und erhöhen dadurch die Leistungen im Alter. Zudem sind diese Einlagen steuerlich abzugsfähig.

Diese Möglichkeiten haben Sie
Einkauf in die vollen reglementarischen Leistungen

Mit freiwilligen Einkäufen können Sie Vorsorgelücken decken. Diese Lücken entstehen durch:

  • Erhöhung des Lohns oder Beschäftigungsgrads
  • Arbeitsunterbruch
  • Wechsel des Vorsorgeplans
  • Scheidung
  • Vorbezug für Wohneigentum
Einkauf in die vorzeitige Pensionierung

Sobald Sie sich in die vollen reglementarischen Leistungen eingekauft haben und an einer vorzeitigen Pensionierung interessiert sind, können Sie sich zusätzlich einkaufen.

Mit diesen Einlagen wird ein separates Sparkonto gebildet, das zum Zeitpunkt der vorzeitigen Pensionierung zur Erhöhung des Sparkapitals und zur Erhöhung der Altersrente verwendet werden kann. Ebenfalls möglich ist eine Barauszahlung bei der Pensionierung.

Die Höhe Ihres Einkaufs finden Sie auf der Rückseite Ihres Vorsorgeausweises
Berechnen Sie, wie sich Ihr Einkauf auf Ihre Rente auswirkt

Für die Berechnung benötigen Sie Ihren Vorsorgeausweis.

CHF

Monat, in dem Sie den Einkauf leisten

Das Datumsformat ist falsch. Bitte berichtigen Sie es.

Die Höhe des Sparkapitals finden Sie auf der Vorderseite
Ihres Vorsorgeausweises 

CHF

Den Umwandlungssatz finden Sie auf der Vorderseite Ihres Vorsorgeausweises.
Bei zwei unterschiedlichen Umwandlungssätzen gilt der höhere Umwandlungssatz

Den Umwandlungssatz finden Sie auf der Vorderseite Ihres Vorsorgeausweises.
Bei zwei unterschiedlichen Umwandlungssätzen gilt der tiefere Umwandlungssatz,
ansonsten den gleichen Umwandlungssatz erfassen oder leer lassen.

Resultate in CHF
Ihr Pensionierungsdatum
Sparkapital inkl. Einkauf im gewünschten Pensionierungsalter
Altersrente inkl. Einkauf im gewünschten Pensionierungsalter

Hinweis: Bei den Ergebnissen handelt es sich um Schätzungen.

So gehen Sie vor
  1. Stellen Sie uns den vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Einkaufsfragebogen zu.
    Ihrem persönlichen Vorsorgeausweis können Sie in der Rubrik «Einkauf» den maximal möglichen Betrag für einen Einkauf in die reglementarischen Leistungen entnehmen.
  2. Gestützt auf Ihre Angaben erstellen wir anschliessend gerne eine Einkaufsberechnung.
Fragebogen – Einkauf in die berufliche Vorsorge
Wichtig zu wissen
Steuerliche AbzugsfähigkeitIm Einzelfall muss die steuerliche Abzugsfähigkeit eines Einkaufs abgeklärt werden. Diese Abklärungen liegen in der Verantwortung der versicherten Person. Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen, die zuständige Steuerbehörde zu kontaktieren.
3-Jahres-SperrfristEinkäufe sind gebundenes Geld. Sie dürfen während 3 Jahren nicht als Kapital bezogen werden.
WohneigentumHaben Sie einen Vorbezug für Wohneigentum getätigt, dürfen Sie vor Erreichen des Rücktrittsalters erst dann freiwillige Einkäufe leisten, nachdem Sie den Vorbezug vollumfänglich zurückgezahlt haben.
Zuzug aus dem Ausland

Wenn Sie aus dem Ausland zugezogen sind und noch nie einer Vorsorgeeinrichtung in der Schweiz angehört haben, darf Ihre jährliche Einkaufssumme in den ersten 5 Jahren nach Eintritt in die PKBS 20% des versicherten Lohns nicht übersteigen.

Nähere Auskünfte entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Zuzüger in die Schweiz.

Anrechnung von Freizügigkeitsguthaben und Guthaben aus Säule 3aWird ein vorhandenes Freizügigkeitsguthaben nicht in die Vorsorgeeinrichtung eingebracht, reduziert sich der Höchstbetrag der Einkaufssumme um den Saldo dieses Freizügigkeitsguthabens. Bei ehemaligen Selbständigerwerbenden werden Guthaben der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) angerechnet.
Laufende RentenBereits laufende Altersleistungen werden mit ihrem Barwert bei der Einkaufssumme angerechnet.
Sie fragen – wir antworten

Mit dem Formular erteilen Sie uns Auskunft darüber, ob Sie allenfalls über Guthaben verfügen, die nicht in der Pensionskasse versichert sind, aber an eine Einkaufssumme anzurechnen sind. Basierend auf diesen Angaben können wir abschliessend Ihre maximal zulässige Einkaufssumme ermitteln und dazu beitragen, dass eine steuerliche Abzugsfähigkeit nicht verletzt wird.

Sofern sich die bisherigen von Ihnen deklarierten Verhältnisse nach dem Einkauf nicht wesentlich geändert haben, gilt das eingereichte Formular für drei Jahre und Sie müssen kein neues einreichen. Erst nach Ablauf dieser Frist müssen wir ein aktuelles Formular verlangen.

Die Einkaufssumme muss vor dem Pensionierungsdatum bei uns verbucht worden sein, damit sie noch für die Erhöhung der Altersrente berücksichtigt werden kann. Melden Sie sich rechtzeitig bei uns – gemeinsam prüfen wir Ihre Möglichkeiten.

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