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Feuerwehrmitarbeitende spritzen Wasser bei einer Löschübung

Umwandlungssatz-Modelle der PKBS kurz erklärt


Berechnungsbeispiele und Modalitäten zum Splitting-Modell

Unispital
Umwandlungssatz-Modelle der PKBS kurz erklärt

Berechnungsbeispiele und Modalitäten zum Splitting-Modell

Eine Tramführerin in Uniform vor dem grünen BVB Tram in Basel
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Zwei Frauen sprechen in Gebärdensprache
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Berechnungsbeispiele und Modalitäten zum Splitting-Modell

Gärtnerin der Stadtgärtnerei Basel bei der Arbeit
Umwandlungssatz-Modelle der PKBS kurz erklärt

Berechnungsbeispiele und Modalitäten zum Splitting-Modell

Tel. +41 61 468 16 00

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag,
Donnerstag, Freitag
08:30 – 11:30 Uhr und
13:30 – 16:00 Uhr

Mittwoch
13:30 – 17:00 Uhr

Besondere Öffnungszeiten

Umwandlungssatz-Modelle der PKBS

Die PKBS bietet verschiedene Umwandlungssatz-Modelle an –
unter anderem zwei Splitting-Modelle. 

Neue Umwandlungssatz-Modelle ab 1. Januar 2024

Auf den 1. Januar 2024 wurden neue Umwandlungssatz-Modelle eingeführt, welche es den Anschlüssen ermöglicht, einen höheren Umwandlungssatz im Alter 65 vorzusehen als 5.2% (Basis-Umwandlungssatz).

Es gibt damit fünf Umwandlungssatz-Modelle – unter anderem zwei Splitting-Modelle:

So funktioniert das Splitting-Modell

Beim Splitting-Modell wird Ihr gesamtes Sparkapital im Zeitpunkt der Pensionierung in zwei Teile geteilt: bis zu einem Betrag von CHF 500'000 wird es mit dem höheren Umwandlungssatz in eine Rente umgewandelt. Derjenige Teil Ihres Sparkapitals, der die CHF 500'000 übersteigt, wird mit dem tieferen Umwandlungssatz umgewandelt.

Im Alter 65 betragen die Umwandlungssätze dann je nach für das Vorsorgewerk geltenden Splitting-Modell entweder 5.8% / 5.4% oder 5.6% / 5.2%.

Bei einer vorzeitigen Pensionierung, welche ab Alter 58 möglich ist, werden die Umwandlungssätze pro Monat Vorbezug um 0.01%-Punkte reduziert. Die Umwandlungssätze werden überdies reduziert, wenn im Zeitpunkt der Pensionierung nicht zehn Beitragsjahre in der Kasse zurückgelegt wurden, wobei angebrochene Beitragsjahre als volle gelten.

Nach erfolgter Pensionierung kommt dann eine Altersrente zur Auszahlung, die unter Umständen aus Teil 1 und Teil 2 zusammengesetzt ist – je nach Höhe des Sparkapitals, welches bis zur Pensionierung angespart wurde:

 

Splitting-Modell «5.8/5.4» im Alter 65Beispiel 1Beispiel 2Beispiel 3   
Sparkapital total

450'000

650'000

1'300'000   

Teil  1: ≤500'000

450'000

500'000

500'000   

Umwandlungssatz (65) Teil 1

5.80%

5.80%

5.80%   

Altersrente Teil 1

26'100

29'000

29'000   

Teil 2: >500'000

150'000

800'000   

Umwandlungssatz (65) Teil 2

 –

5.40%

5.40%   

Altersrente Teil 2

 –

8'100

43'200   

Total Altersrente Teil 1 + Teil 2

26'100

37'100

72'200   

Splitting-Modell «5.8/5.4» im Alter 60Beispiel 1Beispiel 2Beispiel 3   
Sparkapital total

390'000

570'000

890'000   

Teil  1: ≤500'000

 390'000

500'000

500'000   

Umwandlungssatz (60) Teil 1

5.20%

5.20%

5.20%   

Altersrente Teil 1

 20'280

26'000

26'000   

Teil 2: >500'000

70'000

390'000   

Umwandlungssatz (60) Teil 2

 –

4.80%

4.80%   

Altersrente Teil 2

 –

3'360

18'720   

Total Altersrente Teil 1 + Teil 2

20'280

29'360

44'720   

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