H - Homepage
M - Menu
T - Top
B - Bottom

Umwandlungssatz-Modelle der PKBS kurz erklärt

Berechnungsbeispiele und Modalitäten zum Splitting-Modell

Umwandlungssatz-Modelle der PKBS kurz erklärt

Berechnungsbeispiele und Modalitäten zum Splitting-Modell

Umwandlungssatz-Modelle der PKBS kurz erklärt

Berechnungsbeispiele und Modalitäten zum Splitting-Modell

Umwandlungssatz-Modelle der PKBS kurz erklärt

Berechnungsbeispiele und Modalitäten zum Splitting-Modell

Umwandlungssatz-Modelle der PKBS kurz erklärt

Berechnungsbeispiele und Modalitäten zum Splitting-Modell

Umwandlungssatz-Modelle der PKBS kurz erklärt

Berechnungsbeispiele und Modalitäten zum Splitting-Modell

Tel. +41 61 267 87 00

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag,
Donnerstag, Freitag
08.30 - 11.30 I 13.30 – 16.00 Uhr

Mittwoch
13.30 - 17.00 Uhr

Besondere Öffnungszeiten

Umwandlungssatzmodelle der PKBS

Die PKBS bietet verschiedene Umwandlungssatzmodelle an -
unter anderem zwei Splitting-Modelle. 

Neue Umwandlungssatzmodelle ab 1. Januar 2024

Auf den 1. Januar 2024 wurden neue Umwandlungssatzmodelle eingeführt, welche es den Anschlüssen ermöglicht, einen höheren Umwandlungssatz im Alter 65 vorzusehen als 5.2% (Basis-Umwandlungssatz).

Es gibt damit fünf Umwandlungssatz-Modelle - unter anderem zwei Splitting-Modelle:

So funktioniert das Splitting-Modell

Beim Splitting-Modell wird Ihr gesamtes Sparkapital im Zeitpunkt der Pensionierung in zwei Teile geteilt: bis zu einem Betrag von CHF 500'000 wird es mit dem höheren Umwandlungssatz in eine Rente umgewandelt. Derjenige Teil Ihres Sparkapitals, der die CHF 500'000 übersteigt, wird mit dem tieferen Umwandlungssatz umgewandelt.

Im Alter 65 betragen die Umwandlungssätze dann je nach für das Vorsorgewerk geltenden Splitting-Modell entweder 5.8% / 5.4% oder
5.6% / 5.2%.

Bei einer vorzeitigen Pensionierung, welche ab Alter 58 möglich ist, werden die Umwandlungssätze pro Monat Vorbezug um 0.01%-Punkte reduziert. Die Umwandlungssätze werden überdies reduziert, wenn im Zeitpunkt der Pensionierung nicht zehn Beitragsjahre in der Kasse zurückgelegt wurden, wobei angebrochene Beitragsjahre als volle gelten.

Nach erfolgter Pensionierung kommt dann eine Altersrente zur Auszahlung, die unter Umständen aus Teil 1 und Teil 2 zusammengesetzt ist - je nach Höhe des Sparkapitals, welches bis zur Pensionierung angespart wurde:

 

Splitting-Modell «5.8/5.4» im Alter 65Beispiel 1Beispiel 2Beispiel 3
Sparkapital total         450'000         650'000       1'300'000
Teil 1: ≤500'000         450'000         500'000          500'000
Umwandlungssatz (65) Teil 15.80%5.80%5.80%
Altersrente Teil 1           26'100           29'000             29'000
Teil 2: >500'000                    -           150'000          800'000
Umwandlungssatz (65) Teil 2                    -  5.40%5.40%
Altersrente Teil 2                    -               8'100             43'200
Total Altersrente Teil 1 + Teil 2           26'100           37'100             72'200
Splitting-Modell «5.8/5.4» im Alter 60Beispiel 1Beispiel 2Beispiel 3
Sparkapital total         390'000         570'000          890'000
Teil 1: ≤500'000         390'000         500'000          500'000
Umwandlungssatz (60) Teil 15.20%5.20%5.20%
Altersrente Teil 1           20'280           26'000             26'000
Teil 2: >500'000                    -             70'000          390'000
Umwandlungssatz (60) Teil 2                    -  4.80%4.80%
Altersrente Teil 2                    -               3'360             18'720
Total Altersrente Teil 1 + Teil 2           20'280           29'360             44'720
Diese Themen könnten Sie auch noch interessieren
Wir unterstützen Sie