H - Homepage
M - Menu
T - Top
B - Bottom
Unispital

Vorsorgen für Partnerin und Partner


Kümmern Sie sich rechtzeitig um die Anmeldung

Eine Tramführerin in Uniform vor dem grünen BVB Tram in Basel
Vorsorgen für Partnerin und Partner

Kümmern Sie sich rechtzeitig um die Anmeldung

Zwei Frauen sprechen in Gebärdensprache
Vorsorgen für Partnerin und Partner

Kümmern Sie sich rechtzeitig um die Anmeldung

Gärtnerin der Stadtgärtnerei Basel bei der Arbeit
Vorsorgen für Partnerin und Partner

Kümmern Sie sich rechtzeitig um die Anmeldung

Feuerwehrmitarbeitende spritzen Wasser bei einer Löschübung
Vorsorgen für Partnerin und Partner

Kümmern Sie sich rechtzeitig um die Anmeldung

Tel. +41 61 468 16 00

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag,
Donnerstag, Freitag
08:30 – 11:30 Uhr und
13:30 – 16:00 Uhr

Mittwoch
13:30 – 17:00 Uhr

Besondere Öffnungszeiten

Lebenspartnerrente

Eine versicherte Person kann zu Lebzeiten ihre Lebenspartnerin oder ihren Lebenspartner benennen, unabhängig vom Geschlecht. Das führt im Todesfall zum Anspruch auf eine Lebenspartnerrente, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind.

So entsteht ein Anspruch auf eine Lebenspartnerrente

Damit eine Person von der PKBS als Lebenspartnerin oder Lebenspartner akzeptiert wird und nach dem Tod einer versicherten Person Anspruch auf eine Rente hat, müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein:

  1. Die beiden Lebenspartnerinnen resp. Lebenspartner haben vor dem Tod der versicherten Person in einer festen und ausschliesslichen Zweierbeziehung gelebt. Es muss der Nachweis erbracht werden, dass am gemeinsamen Wohnsitz ein gemeinsamer Haushalt bestanden hat.
  2. Die versicherte und die begünstigte Person waren beide zum Zeitpunkt des Todes unverheiratet und nicht miteinander verwandt.
  3. Die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner ist zum Zeitpunkt des Todes bereits mindestens 45 Jahre alt und die Partnerschaft hat vor dem Tod mindestens 5 Jahre ununterbrochen gedauert; oder es ist aus dieser Partnerschaft mindestens ein gemeinsames Kind hervorgegangen, das Anspruch auf eine Waisenrente hat und für das die überlebende Lebenspartnerin oder der überlebende Lebenspartner künftig aufkommen muss.
  4. Die versicherte Person hat seine Partnerin oder seinen Partner der PKBS zu Lebzeiten mit dem Formular Anmeldung Lebenspartnerschaft gemeldet.

Wichtig:

Die Bedingung 1, 2 und 4 müssen bereits vor Alter 65 der versicherten Person erfüllt sein. Andernfalls besteht weder ein Anspruch auf eine Lebenspartnerrente noch auf eine Abfindung.

Höhe der Lebenspartnerrente

Grosser Altersunterschied kann zu Kürzung führen

Weisen die Lebenspartner einen grossen Altersunterschied auf, so kann dies zu einer Kürzung der Lebenspartnerrente führen. Ist die überlebende Lebenspartnerin oder der überlebende Lebenspartner mehr als 10 Jahre jünger als die verstorbene Person, wird die Lebenspartnerrente für jeden die Differenz von 10 Jahren übersteigenden Monat um 0.4% pro Monat gekürzt, höchstens aber um 50%. Diese Kürzung verringert sich, je länger die Partnerschaft dauerte.

Prüfen Sie nachstehend, ob Sie von dieser Bestimmung betroffen sind.

Berechnen Sie die Lebenspartnerrente

Dazu benötigen Sie Ihren Vorsorgeausweis oder bei Rentenbezug die Höhe Ihrer aktuellen Rentenleistungen.

Stichtag für die Berechnung

Das Datumsformat ist falsch. Bitte berichtigen Sie es.
Das Datumsformat ist falsch. Bitte berichtigen Sie es.

Datum der Hochzeit oder Datum, an dem eine Lebenspartnerschaft begründet wurde

Das Datumsformat ist falsch. Bitte berichtigen Sie es.
CHF

Ehegattenrente / Lebenspartnerrente, ungekürzt

Kürzung infolge grossem Altersunterschied

Ehegattenrente / Lebenspartnerrente

Hinweis: Es handelt sich dabei um Werte, die Sie selber eingegeben haben. Ob ein Anspruch besteht und wie hoch die Leistungen sind, wird erst im konkreten Leistungsfall ermittelt.

Sichern Sie Ihre Angehörigen ab

Damit Ihre Angehörigen im Todesfall abgesichert sind, empfiehlt Ihnen die PKBS, die nötigen Vorkehrungen rechtzeitig zu treffen und die entsprechenden Anmeldungen vorzunehmen.

Zwei Personen halten Hände an einem Tisch sitzend

Anmeldung Lebenspartnerschaft

In einer Lebenspartnerschaft (Konkubinat) können Sie Ihre Partnerin oder Ihren Partner bei uns anmelden, damit im Todesfall Leistungen ausgerichtet werden.

anmelden
Frau unterschreibt eine Begüstigungsordnung

Änderung der Begünstigungsordnung

Welche Personen wollen Sie bei Ihrem Tod begünstigen? Sie können dies mit folgendem Formular festlegen.

ändern

Sie fragen – wir antworten

Sind die Voraussetzungen nicht kumulativ erfüllt, besteht weder Anspruch auf eine Rente noch auf eine Abfindung. Unter Umständen besteht Anspruch auf ein Todesfallkapital.

Ja, wurde eine Lebenspartnerschaft angemeldet, wird ihre Dauer an die Ehedauer angerechnet.

Die Lebenspartnerrente wird grundsätzlich lebenslänglich ausbezahlt. Der Anspruch erlischt jedoch bei Heirat oder Eintragung einer Partnerschaft. Bitte informieren Sie uns unaufgefordert über solche Änderungen. 

Beziehen Sie Leistungen aus der beruflichen Vorsorge aus früheren Partnerschaften, so werden diese angerechnet. Das kann zu weiteren Kürzungen der Lebenspartnerrente der PKBS führen.

Diese Themen könnten Sie auch noch interessieren

Wir unterstützen Sie