Ausschlüsse
Da sehen wir keine Zukunft
Nicht jeder Vermögenswert lässt sich mit den Prinzipien der Nachhaltigkeit, wie einer langfristig intakten Umwelt oder dem Schutz der Menschenrechte vereinbaren und bei einigen Anlagen tritt trotz Dialog mit den Verantwortlichen keine Besserung bei der Berücksichtigung der ESG-Kriterien ein. Die PKBS kann deshalb Unternehmen, welche grundlegende Prinzipien der Nachhaltigkeit verletzen und das langfristige Risikoprofil des Vorsorgevermögens belasten, aus ihrem Anlageuniversum ausschliessen. Aktuell sind bei der PKBS deshalb Anlagen in Rüstungs- sowie Kohleunternehmen von den Ausschlusskriterien betroffen.