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Stellenverlust ab Alter 56

So bleiben Sie versichert

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Tel. +41 61 468 16 00

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag,
Donnerstag, Freitag
08.30 - 11.30 | 13.30 - 16.00 Uhr

Mittwoch
13.30 - 17.00 Uhr

Besondere Öffnungszeiten

Bei Stellenverlust die Vorsorge weiterführen

Wenn Sie ab Alter 56 Ihre Arbeitsstelle verlieren, können Sie freiwillig Ihre Vorsorge bei der PKBS weiterführen und so weiterhin von einem umfassenden Versicherungsschutz profitieren.

Beendet der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis, so endet auch das Vorsorgeverhältnis, und Sie treten aus der PKBS aus. Falls Sie nicht direkt eine neue Anstellung finden und in eine neue Pensionskasse eintreten, wird die Austrittsleistung auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen. Somit verlieren Sie den Vorsorgeschutz bei der PKBS. Der Verlust der Erwerbstätigkeit ist das eine Ärgernis, der Verlust der Altersvorsorge in Form von Rente das andere – vor allem, wenn man bereits ein gewisses Alter erreicht hat und es nicht mehr lange bis zur Pensionierung gedauert hätte.

Als Lösung bietet die PKBS die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung (Art. 47a BVG). Sie gilt für Personen, die ihr 56. Lebensjahr erreicht haben und ihre Arbeitsstelle verlieren, weil der Arbeitgeber die Anstellung durch Kündigung oder durch eine Aufhebungsvereinbarung beendet.

Dadurch verbleibt die freiwillig weiterversicherte Person im bisherigen Vorsorgewerk. Sie ist weiterhin im gleichen Vorsorgeplan wie bis anhin für die Risiken Alter, Tod und Invalidität versichert.

Umfang der freiwilligen Weiterversicherung

Für die Weiterversicherung sind AHV-Jahreslohn und Beschäftigungsgrad massgebend, die vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der PKBS versichert waren.

Dieser Lohn wird abzüglich des Koordinationsabzugs weiterversichert. Er dient als Basis für die Erhebung der Beiträge und für die Höhe der Risikoleistungen.

Das Sparkapital verbleibt während der Weiterversicherung in der PKBS und wird mit dem für das jeweilige Vorsorgewerk geltenden Zinssatz verzinst. Sofern die versicherte Person weiterhin fürs Alter spart, werden auch die Sparbeiträge gutgeschrieben.

Abschluss und Anpassung der freiwilligen Weiterversicherung

Sie können unmittelbar bei Abschluss der freiwilligen Weiterversicherung oder später, jeweils per 1. Januar des Folgejahrs, folgende Parameter festlegen bzw. ändern:

  • Sie können den massgebenden AHV-Lohn bis auf maximal die Hälfte und bis zu zweimal reduzieren. Dadurch verringern sich die Beiträge und die versicherten Risikoleistungen.
  • Sie können die Weiterversicherung wahlweise auf der gesamten Vorsorge (Alterssparen und Risikoversicherung) oder nur zur Abdeckung der Risiken Invalidität und Tod weiterführen (Wechsel des Versicherungsumfangs).
  • Wenn Sie weiterhin Sparbeiträge bezahlen, können Sie zudem nebst dem «Plan Standard» zwischen den Sparplänen «Plan Plus» und «Plan Minus» wählen.
Folgen der freiwilligen Weiterversicherung

Mit Abschluss der freiwilligen Weiterversicherung verpflichten Sie sich, folgende Beiträge zu bezahlen:

  • Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Risikobeiträge
  • Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Sparbeiträge, sofern Sie die Weiterführung der gesamten Vorsorge (Alterssparen und Risikoversicherung) gewählt haben
  • Allfällige Stabilisierungs- und/oder Sanierungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil)
  • Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Pensionierung, die bisher ausschliesslich vom Arbeitgeber finanziert wurden

Die Beiträge werden monatlich in Rechnung gestellt. Diese sind jeweils bis Ende des Monats zu entrichten.

So können Sie sich freiwillig weiterversichern
  1. Ihr Arbeitgeber beendet das Arbeitsverhältnis und teilt uns Ihren Austritt mit.
  2. Falls Sie 56 oder älter sind, weisen wir Sie in unserer Austrittskorrespondenz auf die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung hin.
  3. Sie beantragen mit dem Formular Freiwillige Weiterversicherung die Fortführung Ihres Vorsorgeschutzes und legen damit die Art der Versicherung und die Höhe des massgebenden Lohns fest. Sofern Sie weiterhin Sparbeiträge leisten möchten, wählen Sie zudem einen Sparplan.
  4. Sie reichen das Formular bis spätestens einen Monat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses der PKBS ein und legen diesem eine Kopie des Kündigungsschreibens bzw. der Aufhebungsvereinbarung bei.
  5. Sind die Bedingungen erfüllt, lassen wir Ihnen eine Bestätigung und den Vorsorgeausweis zukommen.
  6. Jeweils Mitte Monat erhalten Sie die Rechnung zur Begleichung der Beiträge.
Freiwillige Weiterversicherung beantragen
Sie fragen – wir antworten

Die freiwillige Weiterversicherung endet,

  • mit Ihrer Kündigung per Monatsende
  • bei Eintritt eines Vorsorgefalls (vorzeitige Pensionierung, Invalidität oder Tod)
  • bei Eintritt in eine neue Vorsorgeeinrichtung, wenn mehr als zwei Drittel der Austrittsleistung für den Einkauf in die vollen reglementarischen Leistungen benötigt werden
  • bei Nichtbezahlen der Beitragsrechnung
  • spätestens bei Erreichen des Rücktrittsalters

Kommen Sie Ihrer Beitragspflicht nicht nach, werden Sie an die offene Zahlung erinnert und gebeten, innert 10 Tagen Ihrer Zahlungspflicht nachzukommen. Gehen die Beiträge auch nach der Mahnung nicht ein, so wird die Weiterversicherung auf denjenigen Monat beendet, für den die letzte Beitragszahlung erfolgte.

Es gibt mehrere Möglichkeiten:

  • Reduzieren Sie Ihren Lohn. Damit sinkt auch die Höhe der Beiträge.
  • Pausieren Sie den Aufbau der Altersvorsorge und wechseln Sie zur reinen Risikoversicherung. Sie können später den Aufbau der Altersvorsorge wieder aufnehmen.
  • Wählen Sie den Sparplan «MINUS», wenn Sie trotzdem Sparbeiträge leisten möchten.

Diese Anpassungen müssen uns mit dem Formular Freiwillige Weiterversicherung spätestens bis zum 30. November mitgeteilt werden und sind jeweils per 1. Januar des Folgejahrs möglich.

Sie können die freiwillige Weiterversicherung jeweils per Monatsende schriftlich kündigen.

Das bis zu diesem Zeitpunkt angesparte und verzinste Sparkapital wird als Austrittsleistung an eine Freizügigkeits- oder Vorsorgeeinrichtung überwiesen. Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt das 58. Altersjahr bereits vollendet haben, erfolgt die vorzeitige Pensionierung. Unter Umständen kann auch die Austrittsleistung beantragt werden.

Ja, ein Einkauf ist grundsätzlich immer noch möglich.

Ein allfälliges Einkaufspotenzial wird auf dem Vorsorgeausweis ausgewiesen. Vergessen Sie nicht, vorgängig den Fragebogen - Einkauf in die berufliche Vorsorge einzureichen.

Falls die freiwillige Weiterversicherung länger als zwei Jahre gedauert hat, kann die Altersrente nur noch in Rentenform bezogen werden. Ein Vorbezug oder eine Verpfändung zur Finanzierung von Wohneigentum ist dann auch nicht mehr möglich.

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