während eines Monats nach Auflösung des Vorsorgeverhältnisses bei der PKBS versichert. Entsteht schon vorher ein neues Vorsorgeverhältnis, so ist die neue Vorsorgeeinrichtung zuständig. Wurde Ihr Arbeitsverhältnis [...] – die Freizügigkeitsleistung – wird an Ihre neue Vorsorgeeinrichtung überwiesen. So können Sie an Ihrer neuen Arbeitsstelle weiterhin die Altersvorsorge aufbauen und sind für die Risiken Tod und Invalidität [...] verschiedene Möglichkeiten offen, Ihren Vorsorgeschutz aufrechtzuerhalten: Sie haben einen neuen Arbeitgeber Die Austrittsleistung wird der Vorsorgeeinrichtung Ihres neuen Arbeitgebers überwiesen. Sie
weiterhin finanzierbar Die Mehrheit der Vorsorgewerke, darunter das Vorsorgewerk Staat und die weiteren Vorsorgewerke in Teilkapitalisierung, kennen heute einen Vorsorgeplan, welcher eine vergünstigte vorzeitige [...] erhöht das in der Jahresrechnung ausgewiesene Vorsorgekapital für die Renten um rund 5 Prozent, was zu einer Reduktion des Deckungsgrads eines Vorsorgewerkes von – je nach Rentenanteil – schätzungsweise [...] Entscheid über diese Subventionierungsmöglichkeiten liegt bei den angeschlossenen Vorsorgewerken. Für die kantonalen Vorsorgewerke in Teilkapitalisierung (Staat, IWB, BVB, USB, FPS, UPK) ist mit den heutigen
Diese Reform hat auch Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge. So wird das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) um den neuen Artikel 47a ergänzt. Dieser neue [...] Artikel 47a BVG sieht vor, dass ältere Personen, die ihre Stelle verlieren, den Vorsorgeschutz bei der bisherigen Vorsorgeeinrichtung weiterführen können, ohne ihren Anspruch auf den Rentenbezug zu verlieren [...] innert eines Monats nach Austritt beantragen, dass ihre Versicherung im gleichen Vorsorgewerk und im gleichen Vorsorgeplan weitergeführt wird. Dadurch kann die Versicherung für die Risikoleistungen aufr
über die gesamte Vorsorge (Alterssparen und Risikoversicherung) oder nur für die Risikoversicherung beantragt werden. Die freiwillig versicherte Person verbleibt im bisherigen Vorsorgewerk und ist im gleichen [...] Rahmenreglement zur Anwendung. – bei Eintritt eines Vorsorgefalls (vorzeitige Pensionierung, Invalidität oder Tod). – bei Eintritt in eine neue Vorsorgeeinrichtung, wenn mehr als zwei Drittel der Austrittsleistung [...] Versicherten im Vorsorgewerk ändern, so gelten diese Änderungen auch für die Personen in der freiwilligen Weiterversicherung. Dies gilt insbesondere für Anpas- sungen des Vorsorgeplans (z.B. Senkung /
jedes angeschlossene Vorsorgewerk der Deckungsgrad separat berechnet und allfällige Sanierungsmassnahmen pro Vorsorgewerk beurteilt werden: Sanierungsmassnahmen sind bei Vorsorgewerken im System der Voll [...] Gesetzesrevision wechselten alle Vorsorgewerke per 1. Januar 2016 unter Berücksichtigung der Vorgaben des Verwaltungsrates der PKBS in das neue Beitragsprimatangebot. Das Vorsorgewerk des Staatspersonals sowie [...] sowie sechs weitere Vorsorgewerke (BVB, IWB, drei öffentlichrechtliche Spitäler und Gemeinde Riehen) wechselten vom Voll- ins Teilkapitalisierungssystem. Alle übrigen Vorsorgewerke der PKBS verbleiben im System
sieben Vorsorgewerke in Teilkapitalisierung konnte von 96.5 Prozent auf 101.3 Prozent gesteigert werden. Mit Ausnahme des Vorsorgewerkes Bereich Staat liegt der Deckungsgrad aller Vorsorgewerke über 100 [...] 100 Prozent. Der Deckungsgrad des Vorsorgewerkes Bereich Staat beträgt 99.3 Prozent. Der durchschnittliche Deckungsgrad der Vorsorgewerke in Vollkapitalisierung beträgt unter Anrechnung der Arbeitgeber [...] Prozent). Sanierungsmassnahmen sind bei Vorsorgewerken im System der Vollkapitalisierung zu prüfen, wenn der Deckungsgrad unter 100 Prozent sinkt. Bei den Vorsorgewerken im System der Teilkapitalisierung sind
Stimmrechte ist ein wichtiges Instrument um die langfristigen Interessen der Begünstigten von Vorsorgevermögen sicherzustellen. Die PKBS nimmt deshalb bereits seit 2006 ihre Aktionärsrechte bei den kotierten
grundlegende Prinzipien der Nachhaltigkeit verletzen und das langfristige Risikoprofil des Vorsorgevermögens belasten, aus ihrem Anlageuniversum ausschliessen. Rüstung Rüstungsunternehmen missachten g
infolge Altersdifferenz noch zusätzlich gekürzt werden? Beziehen Sie Leistungen aus der beruflichen Vorsorge aus früheren Partnerschaften, so werden diese angerechnet. Das kann zu weiteren Kürzungen der L
tieferen Umwandlungssatz umgewandelt. Im Alter 65 betragen die Umwandlungssätze dann je nach für das Vorsorgewerk geltenden Splitting-Modell entweder 5.8% / 5.4% oder 5.6% / 5.2%. Bei einer vorzeitigen Pensionierung
Aktivitäten Die PKBS unternimmt verschiedene Aktivitäten für eine nachhaltige Investition der Vorsorgevermögen: Stimmrechte Engagement Best-in-Class Ausschlüsse Initiativen Integration Schwerpunkte Bei
keine Offerten für einen Vertragsabschluss dar, sondern dienen lediglich der Darstellung möglicher Vorsorge- und Finanzierungslösungen. Die PKBS übernimmt keinerlei Haftung für direkte oder indirekte Schäden [...] personenbezogener Daten sowie Art und Zweck von deren Verwendung bei Nutzung der Onlineformulare sowie Vorsorge- oder Hypothekarrechner Wenn Sie der PKBS per Formular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben
sämtliche reglementarischen Anpassungen vorgenommen, die im Zusammenhang mit der Umstellung der Vorsorgelösung auf den 1. Januar 2024 stehen (unter anderem die Übergangsmassnahmen betreffend Abfederungseinlage
kann als öffentlich-rechtliche Sammeleinrichtung auf eine hohe Perennität der angeschlossenen Vorsorgewerke zählen; das bedeutet, dass die PKBS immer über aktive Versicherte beziehungsweise über Neuzugänge
2023 verstorben ist. Andreas Reyes Carpio-Baumann war seit 2021 als Arbeitnehmervertreter der Vorsorgewerke Teilkapitalisierung Mitglied des Verwaltungsrats und seit 2022 Mitglied des Prüfungsausschusses
Weiterarbeit bereits nach wenigen Monaten wieder. Im Weiteren bleibt die Überbrückungsrente im Vorsorgeangebot bestehen. Anhang: Neue Umwandlungssatzmodelle Ab 1.1.2024 in % im Alter 65 für Männer und Frauen
Vermögen und die Anlageerträge auf den anvertrauten Geldern nachhaltig zu sichern und damit die Vorsorgeansprüche der Aktivversicherten und Rentenbeziehenden langfristig sicherzustellen. Ökologie, soziale Normen
Vermögen und die Anlageerträge auf den anvertrauten Geldern nachhaltig zu sichern und damit die Vorsorgeansprüche der Aktivversicherten und Rentenbeziehenden langfristig zu gewährleisten. Ökologie, soziale
der paritätischen Vorsorgekommission Gestützt auf Art. 17 ff. des Organisationsreglements vom 25. Juli 2014 sind folgende Mutationen in der Vorsorgekommission nachzuführen: Vorsorgewerk Arbeitgeber: Nr. [...] Arbeitgeber hat als seine Vertretung folgende Mitglieder der Vorsorgekommission neu bestimmt resp. folgende Mitglieder üben in der Vorsorgekommission eine neue Funktion aus: Neues Mitglied des Präsidiums / [...] nden haben als ihre Vertretung folgende Mitglieder in die Vorsorgekommission gewählt resp. folgende Mitglieder üben in der Vorsorgekommission eine neue Funktion aus: Neues Mitglied des Präsidiums / Neue
paritätischen Vorsorgekommission Gestützt auf Art. 17 ff. des Organisationsreglements vom 25. Juli 2014 nehmen folgende Personen ihre Funktion als Mitglieder der paritätischen Vorsorgekommission wahr: Vorsorgewerk [...] Wahlprotokoll Vorsorgekommission Erst-/Erneuerungswahl Pensionskasse Basel-Stadt | 01.01.2016 Pensionskasse Basel-Stadt Clarastrasse 13 · Postfach · 4005 Basel Tel. 061 267 87 00 · Fax 061 264 80 30 · [...] Nr. Arbeitgebervertretende Der Arbeitgeber hat als seine Vertretung folgende Mitglieder der Vorsorgekommission bestimmt: Mitglied des Präsidiums: ① Name Vorname E-Mail Tel.-Nr. Unterschrift Adresse 1 Weitere
Pensionskasse Basel-Stadt Reglement Vorsorgekapitalien, Rückstellungen und Reserven, gültig ab 01.01.2020 5 Art. 3 VorsorgekapitalienVorsorgekapitalien 1 Die Vorsorgekapitalien der aktiven Versicherten und der [...] bzw. Fehlbetrag. Stufe der Bildung 2 Vorsorgekapitalien und Rückstellung werden innerhalb der einzelnen Vorsorge- werke gebildet. Deren Ausweis erfolgt je Vorsorgewerk sowie konsolidiert auf Stufe der gesamten [...] Empfehlung der Exper- tin für berufliche Vorsorge können diese an aktuellere Grundlagen angepasst wer- den. Vorsorgekapital aktive Versicherte 3 Das Vorsorgekapital der aktiven Versicherten entspricht der
Arbeitgeber bildet ein separates Vorsorgewerk. Vorsorgewerk 2 Ein Vorsorgewerk ist eine organisatorische Einheit innerhalb der PKBS mit einer eigenen Vorsorgekommission, deren Aufgaben im Organisationsreglement [...] n des Anschlusses. Vorsorge- vermögen 2 Das Vorsorgevermögen eines Vorsorgewerks setzt sich aus dem Vermögen des Vorsorgewerks vor Zuweisung aus dem Rentenpool und dem anteiligen Vermögen für die rent [...] zugewiesen. Vorsorge- vermögen 3 Anfangs Geschäftsjahr wird das Vorsorgevermögen aus den einzelnen Vorsorge- werken im selben Umfang wie die entsprechenden Vorsorgekapitalien und versiche- rungstechnischen
der Vorsorgekommissio- nen 1 Die Vorsorgekommissionen bestehen aus mindestens zwei und maximal acht Mitgliedern. Für ein Vorsorgewerk mit bis zu zwanzig aktiven Versicherten muss das Vorsorgewerk aus mindestens [...] Art. 16 Anlageausschuss 13 D. Vorsorgekommissionen 14 Art. 17 Vorsorgekommission 14 Art. 18 Zusammensetzung, Amtsdauer und Wahl der Mitglieder der Vorsorgekommissionen14 Art. 19 Aufgaben 14 Art. 20 Ko [...] Aufgaben einer Vorsorgekommission gemäss Art. 19, sofern für das betreffende Vorsorgewerk keine Vorsorgekommission bestellt werden konnte; g. Erlass eines Reglements über die Wahl der Vertreterinnen und
ad des abgebenden Vorsorgewerks über demjenigen des auf- nehmenden, so werden die mit dem Deckungsgrad des abgebenden Vorsorgewerks bestimmten Mittel in das übernehmende Vorsorgewerk transferiert; b. Liegt [...] on sind erfüllt, wenn: a. innerhalb eines Vorsorgewerks eine erhebliche Verminderung der aktiven Versicher- ten erfolgt, oder b. innerhalb eines Vorsorgewerks eine Restrukturierung mit einer Verminderung [...] Personen in eine neue Vorsorgeeinrichtung, wird ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt. Der Anschluss hat in einem solchen Fall Anspruch auf das gesamte ihm zugewiesene Vorsorgevermögen; die übrigen Bestimmungen